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Schwer entflammbare Möbel für Gemeinschaftsräume in Tagespflege?

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    Schwer entflammbare Möbel für Gemeinschaftsräume in Tagespflege?

    Hallo zusammen,
    kaum angemeldet, habe ich auch schon eine Frage.
    Wir betreiben in Berlin eine Tagespflege. Für die Gemeinschaftsräume sollen neue Tische und Stühle angeschafft werden. Nun wirft die pflegerische Leitung die Forderung nach schwer entflammbaren Möbeln in den Raum, liefert aber keine belastbaren Grundlagen für diese Anforderung.
    Ich kann das nicht ganz nachvollziehen und finde in der SonderbauVO nichts entsprechendes. Auch in den DGUV-Werken suchte ich erfolglos.
    In notwendigen Fluren finde ich den Wunsch ja nachvollziehbar und klar, aber in Gemeinschaftsräumen?
    Hatte da jemand von Euch schon ähnliches oder kann mir einen guten Tip geben?

    Beste Grüße aus Berlin

    #2
    Durch den Verweis auf die SBauVO sind Sie wohl in NRW tätig?
    Dann gilt die "Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege-und Betreuungsleistungen".

    Ob eine solche Anforderung gerechtfertig ist, lässt sich m. E. nicht pauschal beantworten. Dazu kennen wir aus der Ferne die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen und Risiken nicht.

    Es ist aber schon so, dass dadurch, je nach den örtlichen Umständen, ein Beitrag zur Risikominimierung geleistet wird.

    Gruß
    C. Lammer

    P. S. "Schwerentflammbare Möbel" gibt es nicht; auch hierzu gibt die Richtlinie Auskunft.

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