Zum 01.04.2014 wurden allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) überarbeitet. Alle nicht in der ABM (Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzlaboratorien der Materialprüfanstalten) und mit dem DIBt abgestimmten Extrapolationen waren zu entfernen. Für die Fälle, in denen eine rechtzeitige Erarbeitung eines neuen abPs aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, wurde von der Bauaufsicht die Möglichkeit eröffnet, so genannte „Deckblatt-abP“ zu erstellen.
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