Hallo,
beim Projekt geht es um einen Bestandsbau (Gebäudeklasse3), der umgebaut bzw. modernisiert werden soll, jedoch auch dem Denkmalschutz unterliegt. Ein großes (?) Problem für den Brandschutz sind unter anderem geschossübergreifende Fenster. Nun habe ich mich gefragt, ob für diese die Gesetzesparagraphen (z.B. SächsBO §28) für Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl-/Lufträumen gelten, mit Doppelfassade hat es ja nicht viel zu tun. Kennt jemand ähnliche Bauprojekte und weiß wie mit solchen Fenstern umzugehen ist, oder hat vielleicht ein Stichwort mit dem ich mich selbst informieren könnte?
Liebe Grüße
beim Projekt geht es um einen Bestandsbau (Gebäudeklasse3), der umgebaut bzw. modernisiert werden soll, jedoch auch dem Denkmalschutz unterliegt. Ein großes (?) Problem für den Brandschutz sind unter anderem geschossübergreifende Fenster. Nun habe ich mich gefragt, ob für diese die Gesetzesparagraphen (z.B. SächsBO §28) für Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl-/Lufträumen gelten, mit Doppelfassade hat es ja nicht viel zu tun. Kennt jemand ähnliche Bauprojekte und weiß wie mit solchen Fenstern umzugehen ist, oder hat vielleicht ein Stichwort mit dem ich mich selbst informieren könnte?
Liebe Grüße
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