ich habe eine Frage zum oberen Abschluss von notwendigen Treppenräumen
in GK 3, wenn das obere Abschluss das Dach ist.
Ist es zulässig, die Dachuntersicht z. B. mit Gipskarton F30 zu
beplanken, mit F30 Anschlüssen an die Treppenraumwände?
Angrenzend an den Treppenraum befinden sich Wohnräume.
Im Brandschutzatlas sind leider nur Beispiele für GK 5 dargestellt.
Z. B. Abbildung 11.2-9 im Kapitel 7.5 Seite 73.
Muss bei GK 3 der obere Abschluss analog wie bei GK 5, aber in F30
ausgeführt werden? Gerade im Bestand wäre dies aber sehr aufwendig,
wenn unter- UND oberseiteig F30 beplankt werden müsste...
in GK 3, wenn das obere Abschluss das Dach ist.
Ist es zulässig, die Dachuntersicht z. B. mit Gipskarton F30 zu
beplanken, mit F30 Anschlüssen an die Treppenraumwände?
Angrenzend an den Treppenraum befinden sich Wohnräume.
Im Brandschutzatlas sind leider nur Beispiele für GK 5 dargestellt.
Z. B. Abbildung 11.2-9 im Kapitel 7.5 Seite 73.
Muss bei GK 3 der obere Abschluss analog wie bei GK 5, aber in F30
ausgeführt werden? Gerade im Bestand wäre dies aber sehr aufwendig,
wenn unter- UND oberseiteig F30 beplankt werden müsste...
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