Servus Miteinander,
ich plane aktuell die Realisierung eines Geräteschuppens als Grenzbebauung in Bayern.
Folgende Angaben zum Projekt:
- Abmessungen 3,5m x 9,0m, davon 3,5m x 2,0m als Freisitz bzw. überdachten Holzlagerplatz
- Brutto-Rauminhalt >75m³ (nicht verfahrensfrei)
- Traufhöhe inkl. Dach und PV ca. 2,50m, Satteldach
- Nutzung als Geräteschuppen, Holzlagerplatz, PV, Unterstand Arbeitsmaschine (lt. GaStellV §18 -> somit nicht als Kleingarage anzusehen)
- Abstand zur Grenze: ca. 1,0m (-> Grenzbebauung)
- Regelungen des Bebauungsplans eingehalten
- Holzbauweise mit harter Bedachung geplant
Folgende Fragen:
- handelt es sich beim geplanten Freisitz und einen "Aufenthaltsraum" nach Begriffsbestimmung der BayBo, wenn diese Fläche zur Brutto-Rauminhalt hinzugerechnet werden muss (lt. Auskunft des LRA ist die Fläche hinzuzurechnen, wenn sie genutzt wird (Überdachung, PV usw.)).
- Ist in Bayern ein Geräteschuppen > 50m³ grundsätzlich mit Brandwand auszuführen? Gibt es Erleichterungen?
- Müsste die Brandwand (falls notwendig) 30cm über die Dachhaut geführt werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Julian
ich plane aktuell die Realisierung eines Geräteschuppens als Grenzbebauung in Bayern.
Folgende Angaben zum Projekt:
- Abmessungen 3,5m x 9,0m, davon 3,5m x 2,0m als Freisitz bzw. überdachten Holzlagerplatz
- Brutto-Rauminhalt >75m³ (nicht verfahrensfrei)
- Traufhöhe inkl. Dach und PV ca. 2,50m, Satteldach
- Nutzung als Geräteschuppen, Holzlagerplatz, PV, Unterstand Arbeitsmaschine (lt. GaStellV §18 -> somit nicht als Kleingarage anzusehen)
- Abstand zur Grenze: ca. 1,0m (-> Grenzbebauung)
- Regelungen des Bebauungsplans eingehalten
- Holzbauweise mit harter Bedachung geplant
Folgende Fragen:
- handelt es sich beim geplanten Freisitz und einen "Aufenthaltsraum" nach Begriffsbestimmung der BayBo, wenn diese Fläche zur Brutto-Rauminhalt hinzugerechnet werden muss (lt. Auskunft des LRA ist die Fläche hinzuzurechnen, wenn sie genutzt wird (Überdachung, PV usw.)).
- Ist in Bayern ein Geräteschuppen > 50m³ grundsätzlich mit Brandwand auszuführen? Gibt es Erleichterungen?
- Müsste die Brandwand (falls notwendig) 30cm über die Dachhaut geführt werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Julian