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Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern

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    Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern

    Servus Miteinander,

    ich plane aktuell die Realisierung eines Geräteschuppens als Grenzbebauung in Bayern.

    Folgende Angaben zum Projekt:
    - Abmessungen 3,5m x 9,0m, davon 3,5m x 2,0m als Freisitz bzw. überdachten Holzlagerplatz
    - Brutto-Rauminhalt >75m³ (nicht verfahrensfrei)
    - Traufhöhe inkl. Dach und PV ca. 2,50m, Satteldach
    - Nutzung als Geräteschuppen, Holzlagerplatz, PV, Unterstand Arbeitsmaschine (lt. GaStellV §18 -> somit nicht als Kleingarage anzusehen)
    - Abstand zur Grenze: ca. 1,0m (-> Grenzbebauung)
    - Regelungen des Bebauungsplans eingehalten
    - Holzbauweise mit harter Bedachung geplant

    Folgende Fragen:
    - handelt es sich beim geplanten Freisitz und einen "Aufenthaltsraum" nach Begriffsbestimmung der BayBo, wenn diese Fläche zur Brutto-Rauminhalt hinzugerechnet werden muss (lt. Auskunft des LRA ist die Fläche hinzuzurechnen, wenn sie genutzt wird (Überdachung, PV usw.)).
    - Ist in Bayern ein Geräteschuppen > 50m³ grundsätzlich mit Brandwand auszuführen? Gibt es Erleichterungen?
    - Müsste die Brandwand (falls notwendig) 30cm über die Dachhaut geführt werden?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Viele Grüße
    Julian

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