Hallo.
Gemäß der Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt muss die geplante Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung gemäß VVTB Anhang 14 hergestellt werden.
VVTB Anhang 14, Punkt 2 schreibt vor:
Aufgaben von Brandmeldeanlagen können nicht von Brandwarnanlagen übernommen werden.
Brandwarnanlagen können nach VVTB keine Alarmierungsanlagen sein.
Was genau fordert hier das Bauamt? Wie kann die Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung genutzt werden?
Bereits im Vorfeld danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung.
Gemäß der Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt muss die geplante Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung gemäß VVTB Anhang 14 hergestellt werden.
VVTB Anhang 14, Punkt 2 schreibt vor:
Aufgaben von Brandmeldeanlagen können nicht von Brandwarnanlagen übernommen werden.
Brandwarnanlagen können nach VVTB keine Alarmierungsanlagen sein.
Was genau fordert hier das Bauamt? Wie kann die Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung genutzt werden?
Bereits im Vorfeld danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung.