Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rettungsweg über andere NE nach MBO möglich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rettungsweg über andere NE nach MBO möglich?

    Hallo,

    eine grundsätzliche Frage:
    Darf bei einer Bewertung nach MBO ein (wohl wenn überhaupt der 2.) Rettungsweg aus einer Nutzungseinheit über eine andere Nutzungseinheit geführt werden?
    Wo würde ich das nachlesen können? Aus § 33 heraus kann ich das doch nicht ausschließen?
    Grüße
    Conni

    #2
    Wenn nicht verboten, dann erlaubt.
    ​Im Krankenhausbereich wird das oft gemacht, dass ich aus einem Abschnitt in den zweiten verschiebe; (ok keine unterschiedliche Nutzungseinheiten). Wie will ich bettlägerige Patienten sonst in der notwendigen Geschwindigkeit retten?
    Aus der zweiten Nutzungseinheit müsste dann auch dort ein eigener Rettungsweg vorhanden sein. ​Dieser darf unter keinen Umständen versperrt werden können. Daran dürfte es oft scheitern.
    ​Sicherheitstreppenraum, nur so als Idee?
    ​"Die Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur (§ 36) führen ..." müssen es aber nicht. §

    Wie genau das aussieht lässt sich aus der Ferne nicht sagen.

    Kommentar


      #3
      Hallo Conni,

      Entschuldigen Sie bitte die Rückfrage: wie genau soll ihre Lösung aussehen?

      Die MBO / LBO gilt in erster Linie für die sogenannten Standardgebäude (Wohngebäude etc.). Darauf bezogen müsste in ihrem Fall der zweite Rettungsweg über die benachbarte Nutzungseinheit (= benachbarte Wohnung) geführt werden. Das schließt sich m.E. nach aus. Gleichgelagerten Fall hätten Sie auch im Sonderbau "Beherbergungstätte": dort können Sie den zweiten RW ebenfalls nicht über das benachbarte Zimmer führen, wenn dieses ein eigenständiges Beherbergungszimmer (d.h. nicht als Teil einer Suite) ist.

      Unabhängig davon können Sie (und das ist die Erleichterung) beide Rettungswege über den notwendigen Flur führen.

      Sollten zwei voneinander unabhängige RW nicht möglich sein, muss der eine verbleibende RW als Sicherheitstreppenraum ausgebildet werden.

      Gruß
      mc.greg

      Kommentar


        #4
        Hallo Conni,

        die Antwort auf Ihre Frage, ob ein Rettungsweg über eine andere Nutzungseinheit geführt werden darf, ist - unabhängig ob Standard- oder Sonderbau: Nein. Es reicht in der Praxis nicht aus, nur einzelne Absätze zu lesen, sondern man muss die MBO schon als ganzes Lesen und Verstehen.
        Die Definition einer Nutzungseinheit widerspricht diesem Ansinnen auch, die selbstständige Nutzung wäre dann nicht mehr gegeben. Beispiel: Nutzer A mach um 15:00 Uhr Feierabend, Nutzer B erst um 17:00 Uhr - jetzt müsste A seine Türen offen stehen lassen, damit B flüchten kann.

        Um es kurz zu machen , zitiere ich aus der Begründung zur MBO der ARGEBAU:
        "Nutzungseinheiten sind nun brandschutztechnisch abgegrenzte Einheiten, die gegeneinander geschützt sind und den Feuerwehreinsatz
        durch räumlich definierte Abschnitte für die Brandbekämpfung begünstigen. Für sie wird zudem jeweils ein eigenes Rettungswegsystem verlangt (s. § 33)."

        Gruß
        C. Lammer

        Kommentar

        Unconfigured Ad Widget

        Einklappen
        Lädt...
        X