Schauen Sie in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für Bayern; dort steht, was gilt.
Gruß
C. Lammer
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Guten Tag,
das steht alles in den Verwendbarkeitsnachweisen.
Gruß
C. Lammer
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Guten Tag,
dies ist aus der Ferne und ohne Genehmigungsunterlagen nicht seriös zu beantworten. Offene Frage sind zum Beispiel:
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Die Kriterien für Sonderbauten sind in § 2 Absatz 9 HBO abschließend aufgeführt. D. h. ein Sonderbau liegt nur dann vor, wenn mindestens eines dieser...
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