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Terrassenüberdachung - miro - 14.09.2021 Guten Tag, ich bearbeite gerade einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung in Holzbauweise für ein kleines Café in Sachsen. Die Terrasse gibt es schon und gehört nicht zu meinem Antrag, es ist nur das Dach. Die Fläche beträgt ca. 55m² und ist am Giebel des Gebäudes angesiedelt. In der Giebelwand sind Fenster in den oberen Etagen vorhanden. Links, rechts und vor der Terrasse stehen keine Nachbargebäude. Meine Frage: Gibt es an die Überdachung besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz? Evtl. Brandüberschlag in Richtung der darüber befindlichen Fenster? Gruß Miro - Brandsicher - 14.02.2022 Die Terrassenüberdachung bildet eine Raum der Baulichen Anlage, der bezüglich eventueller Wand bei Grenzbebauung (§ 30 (2) 1. MBO) und Dach § 32 (1) und (7) MBO die Anforderungen der jeweilgen Bauordnung zu erfüllen hat. U. Drechsler |