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Fraglicher 2. RW, GK4 Sonderbau Beherbergung Pension/Hotel - Druckversion

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- AEBaresel - 31.03.2022

Wozu benötigen Sie einen zweiten Rettungsweg? Richtig, wenn der eine ausfällt haben Sie noch einen zweiten, sonst könnten Sie es auch lassen. Feuerwehr will oder kann nicht helfen -> baulicher 2. Rw. Wenn, im Fall Ihrer Skizze, der Treppenraum verraucht ist, kämen Sie nur durch den verrauchten Treppenraum zum zweiten Fluchtweg? Dann funktioniert das nicht. Eine Flurumgehung des Treppenraumes wäre noch eine Möglichkeit, verkleinert aber die Zimmer; also aus zwei Zimmer mach eins?

Prinzipiell: Sachsen-Anhalt hat eine baurechtlich eingeführte Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung –BStättVO)*vom 20. Mai 2008 Änderung vom 26. Mai 2015. Damit dürfen Sie sich nicht auf das Muster beziehen, selbst wenn dort das selbe drin steht Smile .

An den zweiten Rettungsweg gibt es keine Längenanforderungen, denn es fällt immer nur einer aus. Das ist der brandschutztechnische Kompromiss; andere Fälle werden baurechtlich nicht betrachtet.

In Ihrem Fall sicher nicht gangbar, eigenes Rettungsgerät vorhalten.
Außentreppen funktionieren an sich immer. Ob die Behörde einer Wendeltreppe zustimmt muss vor Ort entschieden werden. Ich hatte selbst Notrutschen schon genehmigt bekommen.
Rettungsweg durch einen anderen Brandabschnitt - warum nicht, wenn es der selbe Nutzer ist und die ständige Funktion gewährleistet ist.

Alle Auskünfte wie immer unbewaffnet, also ohne Gewehr. Das muss im baurechtlichen Verfahren mit Sachverständigem und Behörde abgeklärt werden. Wenn der SV von Ihnen beauftrag wurde und Sie mit ihm unzufrieden sind, können Sie ihn auch austauschen und einen anderen beauftragen.


- clammer - 01.04.2022

Hallo Henry,

vorab, habe ich es so verstanden, dass nicht alle Fenster der Beherbergungsräume mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreicht werden können, wie sie teilweise über 8 m über der Geländeoberfläche liegen.

Unter dieser Voraussetzung zu Ihren Fragen:

Zitat:Meine Frage wäre nun:
- wer hat Recht? Reicht eine zusätzliche Treppe?
Nein, da dafür der Treppenraum (in der Mitte) durchquert werden muss.

Zitat:- Wie müsste das Treppenhaus in dem angrenzenden Gebäude aussehen, wäre ein Flur zwischen den Räumen im Altbau und dem neu geschaffenen Treppenraum nötig?
Dies Frage habe ich nicht verstanden; dazu müssten wir auch aussagekräftige Pläne etc. haben.

Zitat:- Darf der zweite RW überhaupt eine notwendige Treppe in einem anderen Brandabschnitt sein?
Ja.

Zitat:- Was wäre eine Alternative für den 2. RW?
Hochrüstung des bestehenden Treppenraums zu einem Sicherheitstreppenraum

Zitat:- Was könnte ich ändern, damit beispielsweise nur die Treppe im Altbau errichtet werden muss?
Siehe Vorschlag von AEBaresel ("Flurumgehung "). Oder auf alle Beherbergungsräume, die keinen zweiten RW haben, verzichten.

Zitat:- Könnte die Außentreppe auch als Wendeltreppe errichtet werden? (Platzproblem)
Grundsätzlich nicht. Dies muss ggf. mit der Bau- und der Arbeitsschutzbehörde abgesprochen werden.

Gruß
C. Lammer