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Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=36) +--- Thema: Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern (/showthread.php?tid=1368) |
Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern - Julian - 21.09.2022 Servus Miteinander, ich plane aktuell die Realisierung eines Geräteschuppens als Grenzbebauung in Bayern. Folgende Angaben zum Projekt: - Abmessungen 3,5m x 9,0m, davon 3,5m x 2,0m als Freisitz bzw. überdachten Holzlagerplatz - Brutto-Rauminhalt >75m³ (nicht verfahrensfrei) - Traufhöhe inkl. Dach und PV ca. 2,50m, Satteldach - Nutzung als Geräteschuppen, Holzlagerplatz, PV, Unterstand Arbeitsmaschine (lt. GaStellV §18 -> somit nicht als Kleingarage anzusehen) - Abstand zur Grenze: ca. 1,0m (-> Grenzbebauung) - Regelungen des Bebauungsplans eingehalten - Holzbauweise mit harter Bedachung geplant Folgende Fragen: - handelt es sich beim geplanten Freisitz und einen "Aufenthaltsraum" nach Begriffsbestimmung der BayBo, wenn diese Fläche zur Brutto-Rauminhalt hinzugerechnet werden muss (lt. Auskunft des LRA ist die Fläche hinzuzurechnen, wenn sie genutzt wird (Überdachung, PV usw.)). - Ist in Bayern ein Geräteschuppen > 50m³ grundsätzlich mit Brandwand auszuführen? Gibt es Erleichterungen? - Müsste die Brandwand (falls notwendig) 30cm über die Dachhaut geführt werden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Viele Grüße Julian |