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Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO - Druckversion

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Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO - Helena - 10.06.2024

Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der bauordnungsrechtlichen Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO und habe folgende Frage:
Ist ein Feuerwehrgebäude aufgrund seiner unterschiedlichen Nutzungsarten (Garage, Unterkunft, Verwaltung) automatisch als nicht geregelter Sonderbau einzustufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!


- clammer - 19.06.2024

Die Kriterien für Sonderbauten sind in § 2 Absatz 9 HBO abschließend aufgeführt. D. h. ein Sonderbau liegt nur dann vor, wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt wird.

Gruß
C. Lammer