![]() |
|
Fenster zu Nachbarbalkon - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=36) +--- Thema: Fenster zu Nachbarbalkon (/showthread.php?tid=1996) |
- clammer - 24.06.2024 Guten Tag, dies ist aus der Ferne und ohne Genehmigungsunterlagen nicht seriös zu beantworten. Offene Frage sind zum Beispiel: - welches Bundesland? - liegt für den vorigen Umbau (Entfernung der Glasbausteine) eine Genehmigung vor? Sprich, wurde offiziell aus zwei eine Wohnung? - was steht in der Baugenehmigung? ("Glasbausteine " ist leider nicht präzise genug.) - handelt es sich tatsächlich um einen Balkon (im Sinne der Bauordnung) - oder doch um eine Loggia? Mein Rat wäre, dass Sie vom Verkäufer die rechtskonforme Wiederherstellung des genehmigten Zustandes verlangen (ansonsten ist. m. E. die Sache mangelbehaftet) und sich bei Bauamt vergewissern, dass dem auch so ist, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Gruß C. Lammer P. S. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt. |