![]() |
|
Fluchtwege in Technikräumen - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Allgemeines (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=29) +--- Thema: Fluchtwege in Technikräumen (/showthread.php?tid=2069) |
Fluchtwege in Technikräumen - Roland - 04.03.2025 Im Normalfall muss ein Raum nur einen Fluchtweg aufweisen. Gibt es spezielle Vorschriften , die für Technikräume einen zweiten Fluchtweg fordern? Aus der Arbeitsstätten Verordnung lässt sich natürlich alles rauslesen. - Brandsicher - 08.06.2025 Für elektrische Betriebsräume und Lüftungszentralen gemäß M-EltBauVO bzw. M-LüAR gilt, dass der Rettungsweg innerhalb des Raumes bis zu einem Ausgang nicht länger als 35 m sein darf. Von jeder Stelle eines dieser Räume muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein, gilt nur in Kellergeschossen. |