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Brandwarnanlage in Verbrauchermarkt - ArTun - 30.04.2025 Hallo. Gemäß der Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt muss die geplante Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung gemäß VVTB Anhang 14 hergestellt werden. VVTB Anhang 14, Punkt 2 schreibt vor: Aufgaben von Brandmeldeanlagen können nicht von Brandwarnanlagen übernommen werden. Brandwarnanlagen können nach VVTB keine Alarmierungsanlagen sein. Was genau fordert hier das Bauamt? Wie kann die Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung genutzt werden? Bereits im Vorfeld danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung. RE: Brandwarnanlage in Verbrauchermarkt - Brandt - 22.05.2026 Hallo, gemäß den Richtlinien der VVTB (Fahrzeugsicherheits- und Schutzbehörde) darf eine Brandmeldeanlage kein automatisches Brandmeldesystem ersetzen, da die Anforderungen an Auslegung, Zonenüberwachung und Signalübertragung unterschiedlich sind. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein Brandmeldesystem durch ein separates Brandmeldesystem automatisch ausgelöst wird, sofern die beiden Funktionen hinsichtlich Funktionalität und Vorschriften klar getrennt bleiben. In der Praxis erwarten die Behörden in der Regel eine kombinierte Architektur: vorschriftsmäßige Brandmeldeanlagen einerseits und Alarmverteilung andererseits, auch wenn beides in eine umfassende technische Lösung integriert werden kann. |