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Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe - Druckversion

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Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe - gilamonster2000 - 01.10.2015

Die ASR A1.3 äußert sich relativ unkonkret zur Anbringhöhe der Sicherheitszeichen, diese seien "deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen".
Meine Frage nun: Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht (auch in der ISO 16069 bin ich nicht fündig geworden) oder einen Praxiswert, an den ich mich halten könnte.
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.


- ch_lammer - 01.10.2015

Zitat:"Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht"

Gotts sei Dank nicht! Das wäre auch nicht praxisgerecht.

Die einzige Regel, die ich kenne, umfasst die Symbol- und Schriftgröße in Abhängigkeit zur Erkennungsweite.

Gruß
C. Lammer


- Tüchelmann - 02.11.2015

In der Kommentierung der Arbeitsstättenverordnung von 1998 von Opfermann/ Streit ist im § 19 unter der Randnummer 49 folgende zu finden, was sich auch in der Praxis bewährt hat.

Auszug aus der Kommentierung:
"In längeren Rettungswegen empfiehlt sich die Anbringung eines Rettungszeichens mindestens alle 15 m. Die Rettungszeichen sollen in etwa 2,00 m Höhe angebracht werden,..."


Gruß

R. Tüchelmann




- TauLsen - 21.03.2016

Als Hilfestellung kann ich noch die Tabelle 3 aus der ASR A1.3 empfehlen. Hier sind abhängig von der Erkennungsweite auch die erforderlichen Mindestgrößen der Schilder angegeben.

Mfg