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Wohnen zu landwirtschaftlicher Nutzung - Dachüberstände Brandwand - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=36) +--- Thema: Wohnen zu landwirtschaftlicher Nutzung - Dachüberstände Brandwand (/showthread.php?tid=341) |
- LOVT1 - 19.07.2017 Ich weiß nicht aus welchem Bundesland Sie sind. Deshalb Verweis auf die MBO §30 Abs.5 "Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen. Verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen." Und das ist doch erfüllt... bzw. ein nachträgliches Ausstopfen von Hohlräumen mit MiWo ggf. akzeptabel. MfG Helge Leutloff |