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Aufzug zum Penthouse - marcha - 24.07.2017 Wir haben ein Gebäude der Klasse 5. Im EG eine Gewerbenutzung und Wohnraum in den OGs. Die Wohnungen haben im EG einen separaten Zugang über ein Treppenhaus sowie einen Aufzug. Der Aufzug hält in jeder Etage, so dass man auf den Flur gelangt. Im DG gibt es nur ein Penthouse und der Aufzug Endet direkt im Wohnraum. Nicht in einem angetrennten Flur. Ist das zulässig? Besten Dank für Euer Feedback Beste Grüße, Marcha - LOVT1 - 02.08.2017 Ist im Prinzip zulässig. Voraussetzung wäre aber, dass der Fahrschacht nichtbrennbar und feuerbeständig ist (F90-A) und über Türen nach DIN 18091 und EN81-58 verfügt. Falls diese Türen nicht vorhanden sind, könnte man im Penthouse vor dem Aufzug noch einen kleinen Vorraum mit F90-Wänden und einer feuerhemmenden Rauchschutztür (T30-RS) bilden. Zusätzliche Brandschutztür direkt am Aufzugsschacht ginge auch, falls dafür Platz ist. Offenhaltung der Tür mit Feststellanlage oder Freilauftürschließer ist möglich. Achtung Einbruchschutz: Alle Aufzugstüren verfügen über eine Selbstbefreiungsfunktion. Bedeutet, das jeder einfach ins Penthouse kommt, wenn er diese Etage anfahren kann. Mfg. Dipl.-Ing. Helge Leutloff (Fachplaner Brandschutz) |