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Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befaehigung (BGI/GUV-I 5182) - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=31) +--- Thema: Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befaehigung (BGI/GUV-I 5182) (/showthread.php?tid=40) |
Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befaehigung (BGI/GUV-I 5182) - GRuhe - 15.03.2014 Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
schutzhelfern. - SimonSchmeisser - 14.04.2014 Hallo, "Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden." Was soll dieser Blödsinn, weder die Brandschutzordnung/ Flucht- und Rettungswege etc. sind Gegenstand einer TM-Ausbildung im Rahmen der F-Ausbildung. oder "Fachkundig im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet. Hierzu zählen z.B.: • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz • Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz • [i]Mitglieder der Feuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“" [/i] Gleiches wie oben, man möge sich mal die VB-Themen (TM/ TF ist VB= BSW) in den Lernzielkatalogen der einzelnen Länder anschauen.... ich mag daraus keine Qualifikation ableiten können. Ich kann mir die Hintergründe aber schon denken... Weiter man beachte die Dauer der "Ausbildung", 2 Stunden a. 45 Minuten für die Theorie .... sorry, aus der Praxis kann dies keiner geschrieben haben. usw. Insgesamt alles sehr widersprüchlich auch im Hinblick auf die BGI 847/ vfdb 12/09-01. Auch wenn es nur eine BGI ist, es ist nur noch nervig... Gruß Simon Schmeisser |