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Grillen auf der Dachterasse erlaubt? - Chinweuba - 09.01.2019 Hallo, wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, die über eine Dachterasse verfügt. Auf https://www.barbecue-gas-grill.de/ habe ich einen schönen BBQ Grill gesehen, den ich für diese gerne kaufen würde. Nun weiß ich nicht genau, ob man auf einer Dachterasse so ohne weiteres grillen darf. kann mir da jemand von Euch weiterhelfen? LG - rother - 05.09.2019 Ich hab diese Urteile hier: Grillen ist insoweit nur zulässig, solange dadurch nicht andere Mieter des Hauses unzumutbar beeinträchtigt werden. AG Wedding, [URL="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20C%20476/89"]10 C 476/89[/URL] . Das Grillen im Freien ist nach dem Immissionsschutzgesetz verboten, wenn Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht. Wer seine Nachbarn einräuchert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muß mit einer Geldbuße rechnen (Beschluß vom 26.05.1997, OLG Düsseldorf, Az: 5 Ss [Owi] 149/95 – [Owi] 79/95). Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn, Az. [URL="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%20545/96"]6 C 545/96[/URL] ). Diejenigen, die nicht in einem Garten oder auf der Terrasse grillen können, sondern den Balkon der Miet- oder Eigentumswohnung nutzen wollen, sollen nach Auffassung beider Gerichte hierbei jedenfalls kein offenes Holzkohlefeuer nutzen dürfen (AG Hamburg – [URL="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=40%20C%20229/72"]40 C 229/72[/URL] und LG Düsseldorf – 25 / 435/90). Dreimal im Jahr oder 6 Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden. (LG Stuttgart – [URL="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20T%20359/96"]10 T 359/96[/URL] ). |