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Aufschlagrichtung von Notausgangstüren: Was ist Ihre Meinung? - Druckversion

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- Martin - 29.01.2021

Die potenzielle Gefahr einer nach außen aufgehenden Fluchttüre ist i.d.R. größer als der Nutzen.
Wir haben eine Umnutzung für eine Ladenfläche beantragt.
Das Bauamt (BW) ist der Meinung, dass die nach Innen aufgehenden Türen (Ladeneingang als 1. Fluchtweg und Nebeneingang 2 Fluchtweg) bei der Fläche (180qm) und Personenanzahl genügen.
Die Gewerbeaufsicht möchte aber nun (Monate später...) dass beide Türen nach außen öffnen.
Gerade bei Innenstadt-Ladenflächen ist die Gefahr sehr groß Fussgänger durch schnell geöffnete Türen (ggf. täglich) zu verletzen oder gar auf die Fahrbahn (bei B-Lagen) abzudrängen.