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Zuschuss für Umbauten bei Brandschutz im Bestand? - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Allgemeines (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=29) +--- Thema: Zuschuss für Umbauten bei Brandschutz im Bestand? (/showthread.php?tid=902) |
Zuschuss für Umbauten bei Brandschutz im Bestand? - John - 10.10.2019 Hallo, ich habe in Hamburg bei einer Instandsetzung von einem MFH (Bj. vor 1900) die Auflage vom Bauamt bekommen, den Brandschutz anzupassen. Begründung: Gebäude steht auf der Grundstücksgrenze, es gibt Nachbarhäuser innerhalb der 5m Zone mit und ohne Fensteröffnungen. Ich hatte die genehmigten Bestandsfenster aufgrund des kaputten Zustandes bereits ausgetauscht. Die Meinung vom Bauamt, damit ist der Bestandschutz verloren und ich müsste anpassen… Meine Instandsetzung wäre zu umfangreich…. Jetzt komme ich zu meiner Frage, Gibt es Zuschüsse Land, EU oder sonst wo?? Für die Verbesserung vom Brandschutz im Bestandsschutz?? Hier stehen jetzt: Brandschutzfenster F60, Brandschutzvorhänge F60 und eine Sicherheitstreppenraum (in Form von Spüllüftung) im Raum Kosten ca. 150.000 € Freue mich auf jeden Hinweis , Danke - clammer - 11.10.2019 Guten Tag, eine Ferndiagnose ist ohne detaillierte Kenntnisse nicht möglich. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Baurecht. Wenn Sie einen Bauantrag eingereicht haben, müssen Sie dessen Auflagen umsetzen. Wenn Sie keinen Bauantrag eingereicht haben und auch keinen einreichen hätten müssen, kann die Bauaufsicht nur gemäß § 76 Absatz 3 ein Anpassung verlangen, wenn eine "Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit" besteht. Dies erfolgt schriftlich in Form eines Verwaltungsaktes. Dieses Anpassungsverlangen ist aber unabhängig von einer (genehmigungsfreien) Sanierung oder Instandsetzung. Gruß C. Lammer - Admin Feuertrutz - 11.10.2019 Diskussionsthema an den Inhalt angepasst. Viele Grüße vom Forum-Admin - John - 13.10.2019 Guten Tag und danke, an C. Lammer, ist nicht ganz so einfach... Es wurde ein Bauantrag eingereicht. DG Ausbau, Zusammenlegung der Einheiten (19 (ca. 22m²) runter auf 10 (43 m²) welche hintereinander liegen War immer wieder der Wunsch vom Bauamt (3x Beratungsgespräche) da es nur einen Rettungsweg, über ein altes innenliegendes Holztreppenhaus, gibt. Mein Vorschlag zur Entschärung der Brandsituation, ein Stahlbetontreppenhaus mit 17,5 cm KS Steine (alt 10,5cm) neu aufbauen wurde positiv aufgenommen und auch mündlich meinem Archi als Instandsetzung zugesagt. Wurde dann auch umgesetzt. Haben alle Brandlasten aus dem Treppenraum entfernt! Dann kam die Ablehnung vom Bauantrag (Intern Bauakte, stand auch Beseitigung vom Gebäude, habe dann den Hinweis gegeben GG § 14 lesen ...), erst Zeit (da 6 Jahre lang wegen Verkauf und Rep.Stau das Haus leerstand) wurde dann aber geändert in: Die geplanten Instandsetzungsarbeiten gehen über den Bestandsschutz, neue Fenster (Lebenserwartung von einem Fenster liegt bei ca. 48 Jahren, Gebäude ist über 120 Jahre alt..) würde wohl fast alle Häuser in der BRD betreffen, die Anpassung der Räumlichkeiten wegen der Zusammenlegung, Austausch vom Baustoff Holztreppenhaus gegen Stahlbeton usw. alles um die Rettungswege zu optimieren... Die beziehen sich jetzt auf § 76 Absatz 3 als Grund für die ganzen Brandschutzforderungen. aber hier steht auch:
- clammer - 14.10.2019 Guten Tag, diese Problemstellung lässt sich aus meiner Sicht nicht in einem Forum lösen. Sie sollten daher einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz um Hilfe bitten. Gruß C. Lammer |