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GK 5 NE 260 m² 2 baulichen RW trennen, zu 116 m² und 144 m² - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=36) +--- Thema: GK 5 NE 260 m² 2 baulichen RW trennen, zu 116 m² und 144 m² (/showthread.php?tid=948) |
GK 5 NE 260 m² 2 baulichen RW trennen, zu 116 m² und 144 m² - massivholzmauer - 01.12.2019 Kann eine NE nachträglich getrennt werden? Die baulichen RW sind für eine 260 m² NE. Nach Trennung ist einer der baulichen RW der 1. RW. Der 2. RW über Rettungsgeräte der Feuerwehr. Die neuen Büroräume in einer NE sollen von 2 unterschiedlichen Firmen gemietet werden. Ist es möglich, nachträglich eine TW einzubauen und die NE zu trennen. Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an die TW in GK 5 "fb" bzw. reicht eine Wand ohne Anforderungen - clammer - 02.12.2019 Um von vorne herein Missverstände zu vermeiden: Für die Maßnahme ist eine Baugenehmigung notwendig. Dabei wird auch geprüft, ob der zweite Flucht- und Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr überhaupt möglich ist. Die Trennwand muss dann feuerbeständig sein; dass sollte dann aber auch der Entwurfsverfassern für den Bauantrag wissen ... Gruß C. Lammer - Brandsicher - 04.12.2019 Dieser Umbau betrifft nach meiner Ansicht nur die Rettungswege, deren Änderung im Brandschutznachweis z. B. im Rahmen eines Nachtrags zu dokumentieren ist. Die brandschutztechnische Nutzungseinheit bis 400 m² Bürofläche muss nach meiner Ansicht nicht durch eine Trennwand gemäß § 29 MBO unterteilt werden, wenn beide Räume als Büro genutzt werden. Mieteinheit und Nutzungseinheit gemäß § 2 (3) MBO sind nicht das Gleiche. Die Nutzungseinheit ist der Bereich einer baulichen Anlage, der gegenüber anderen Gebäudebereichen aus Gründen der Brandbekämpfung brandschutztechnisch mit spezifischen Anforderungen an Wände und Decken abgetrennt ist. m.f.G. U. Drechsler |