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Brandschutzordnung Teil A - Druckversion +- Feuertrutz (https://forum.feuertrutz.de) +-- Forum: Foren (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen (https://forum.feuertrutz.de/forumdisplay.php?fid=31) +--- Thema: Brandschutzordnung Teil A (/showthread.php?tid=97) |
Brandschutzordnung Teil A - holpie - 14.10.2014 Brandschutzordnung: ist es ausreichend, wenn der Aushang der Brandschutzordnung Teil A auf dem Flucht- und Rettungswegplan existiert (verkleinert), oder muß er zusätzlich auch noch extra ausgehängt werden. Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst, 08.10.2014 - Helge Hanson - 07.11.2014 Hallo holpie, Zitat aus der DIN ISO 23601: [LEFT][SIZE=12px][SIZE=12px]7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen[/SIZE][/SIZE][/LEFT] [LEFT][SIZE=12px]Flucht- und Rettungspläne sind immer mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auszurüsten.[/SIZE][/LEFT] [LEFT][SIZE=12px]Diese Verhaltensregeln dürfen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden oder in dessen Nähe angebracht werden. (Die Inhalte müssen natürlich auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden!) [/SIZE] [/LEFT] [LEFT][SIZE=10px] [/SIZE][/LEFT] [SIZE=10px][SIZE=12px]Meine persönliche Meinung dazu: [/SIZE][/SIZE] [SIZE=10px][SIZE=12px]Auf dem Plan: Sehr klein, schwer zu lesen, wird leicht übersehen. [/SIZE][/SIZE] [SIZE=10px][SIZE=12px]Je nach Größe des Plans, brauchst du schon fast eine Lupe. Solche Pläne und Aushänge leben davon, dass die Mitarbeiter täglich daran vorbeigehen und auch mal anschauen. Natürlich nachdem Sie geschult wurden! Ich habe die Brandschutzordnung Teil A nochmals als DIN A 4 Ausdruck daneben aufgehängt. Natürlich mit dem gleichen Inhalt sonst gibt es Verwirrung. [/SIZE][/SIZE][SIZE=10px][SIZE=12px] [/SIZE][/SIZE] [SIZE=10px][SIZE=12px]In diesem Sinne: Alles klar, bis auf die Unklarheiten?[/SIZE][/SIZE] [SIZE=10px][SIZE=12px] [/SIZE][/SIZE] P.S.: Für mich ist auch der Aushangort des Fluchtplans im oder am Treppenhaus nicht sinnvoll. Warum brauche ich einen Plan, wenn ich die Treppe schon beinahe herunter falle? Damit mir das nicht passiert!!! ![]() - henoch - 21.11.2014 Hallo, DIN 14096:2014-05 6.1.1 Für die Brandschutzordnung Teil A ist mindestens das Format A4 nach DIN EN ISO 216 zu verwenden. Gruß henoch - sachverstaendiger - 25.11.2014 I. DIN ISO 23601 ist veraltet. II. Brandschutzordnung und Hinweise zum Verhalten im Brandfall/bei Unfällen sind zwei verschiedene Dinge. III. Es gibt keine Unklarheiten ;-) 1. Der Flucht- und Rettungsplan dient auch den Rettungskräften einen Weg ins Objekt zu finden. 2. Er ist auch eine Unterweisungsunterlage. 3. Am Flucht- und Rettungsplan sollte man sich schon vorher über die Fluchtwege informieren und nicht dann wenn es zu spät ist. 4. Die Pläne gehören an stark frequentierte Stellen damit man von ihnen Kenntnis nimmt z. B. Treppenhäuser. - ch_lammer - 25.11.2014 "Rechtlich ist die ASR A2.3 maßgeblich und gesetzlich bindend." Nicht ganz; die ASR konkretisieren "im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen." Das Prinzip gleicht also dem der Konformitätsvermutung. Rechtssytematik: Gesetz (Arbeitsschutzgesetz) -> Verordnung (Arbeitsstättenverordnung) -> Technische Regeln (Arbeitsstättenrichtlinien) Gruß C. Lammer - ch_lammer - 25.11.2014 sachverstaendiger;n117 schrieb:Rechtlich ist die ASR A2.3 maßgeblich und gesetzlich bindend. Nicht ganz. Die ASR konkretisieren "im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. " Das Prinzip ist analog dem der Konformitätsvermutung. Rechtsystematik: Gesetz (Arbeitsschutzgesetz) -> Verordnung (Arbeitsstättenverordnung) -> Technische Regeln (Arbeitsstättenrichtlinien) Gruß C. Lammer |