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Brandschutzanforderung Außenwand - Sammer - 01.03.2020 Hallo zusammen, gerne würde ich wissen welche Anforderungen an eine Außenwand im Wohnungsbau gelten. Habe ich es richtig verstanden, dass bei nichttragenden Außenwänden folgende Anforderungen gelten: Gebäudeklasse 3: Fassade & Außenwand B2 Gebäudeklasse 4: Fassade B1 und Außenwand A oder F30 Gebäudeklasse 5: Fassade mind. B1 und Außenwand mind. A oder F30 Falls ein Gebäudeabstand von weniger als 2,5m zur Grundstücksgrenze liegt, bzw. ein notwendiger Treppenraum an der Außenwand liegt, ist die Anforderung einer Brandwand gegeben unabhängig der Gebäudeklasse und der tragenden Funktion der Außenwand. Bei tragenden Außenwänden gilt dann noch: GKL 3 fh GKL 4 hf GKL 5 fb Bitte um kurze Rückmeldung ob ich dieses Thema richtig interpretiert habe. |