<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
	<channel>
		<title><![CDATA[Feuertrutz - Bauprojekte und praktische Umsetzung]]></title>
		<link>https://forum.feuertrutz.de/</link>
		<description><![CDATA[Feuertrutz - https://forum.feuertrutz.de]]></description>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 15:42:26 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA["Äußere" Brandwand im Dachraum]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2070</link>
			<pubDate>Thu, 03 Apr 2025 10:04:03 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=976">Hammer- Typ</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2070</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, wie eine "äußere" Brandwand, also zB. ein Außenwand- Giebeldreieck im Dachraum eines Gebäudes, mal angenommen GK4 mit Satteldach, im Brandfall des betreffenden Gebäudes in diesem Dachraum statisch gehalten wird?<br />
<br />
Die Bauteile, die ein brandschutztechnisch notwendiges Bauteil aussteifen, müssen ja immer dieselbe brandschutztechnische Qualität haben, wie das brandschutztechnisch notwendiges Bauteil selber, folglich wird diese beschriebene äußere Brandwand ja i.d.R. ja von der Dachtafel gehalten, also hat das Dach dann ebenfalls die Anforderung "hochfeuerhemmend" (GK4) von unten.<br />
<br />
Sehe ich das so richtig oder hat jmd noch Anregungen dazu?<br />
<br />
Danke und Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, wie eine "äußere" Brandwand, also zB. ein Außenwand- Giebeldreieck im Dachraum eines Gebäudes, mal angenommen GK4 mit Satteldach, im Brandfall des betreffenden Gebäudes in diesem Dachraum statisch gehalten wird?<br />
<br />
Die Bauteile, die ein brandschutztechnisch notwendiges Bauteil aussteifen, müssen ja immer dieselbe brandschutztechnische Qualität haben, wie das brandschutztechnisch notwendiges Bauteil selber, folglich wird diese beschriebene äußere Brandwand ja i.d.R. ja von der Dachtafel gehalten, also hat das Dach dann ebenfalls die Anforderung "hochfeuerhemmend" (GK4) von unten.<br />
<br />
Sehe ich das so richtig oder hat jmd noch Anregungen dazu?<br />
<br />
Danke und Grüße]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Tür in Krankenhausflur einbauen]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2054</link>
			<pubDate>Thu, 05 Dec 2024 13:50:51 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=59">holpie</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2054</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe folgende Frage: <br />
Ist es zulässig in einem Krankenhaus-Stationsflur (mit Patientenzimmern) eine Tür zur Abtrennung einzubauen? Der Flur geht zur einen Seite ins Treppenhaus und zur anderen Seite zum Rettungsbalkon. Die Tür hätte eine Öffnung von 1,25 m Breite. Der Flucht- und Rettungsweg (Stationsflur) würde somit an dieser Stelle stark eingeengt.<br />
<br />
Gruß<br />
Holger ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe folgende Frage: <br />
Ist es zulässig in einem Krankenhaus-Stationsflur (mit Patientenzimmern) eine Tür zur Abtrennung einzubauen? Der Flur geht zur einen Seite ins Treppenhaus und zur anderen Seite zum Rettungsbalkon. Die Tür hätte eine Öffnung von 1,25 m Breite. Der Flucht- und Rettungsweg (Stationsflur) würde somit an dieser Stelle stark eingeengt.<br />
<br />
Gruß<br />
Holger ]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[GK5: Brandwand und Wände des NTR in Holzbauweise]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2033</link>
			<pubDate>Fri, 13 Sep 2024 13:56:58 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=976">Hammer- Typ</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2033</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe eine Fachfrage für die Holzwürmer unter uns, es geht um den Wunsch der Errichtung von Brandwänden und Wänden des NTR in GK 5 in (gekapselter) Massivholzbauweise (bei einer Aufstockung).<br />
<br />
Die aktuelle HolzBauRL fordert ja im Abschnitt 5.3 für diese Wände eindeutig nichtbrennbare Baustoffe. Es muss also eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Und mir ist auch bewusst, dass es sehr darauf ankommt, wie belesen diese Behörde/Sachbearbeiter/Brandschutzdienststelle im Thema Holzbau/GK5 ist...<br />
<br />
Um aber passend (schutzzielorientiert) argumentieren können, suche ich nach den Gründen, wieso genau eigtl. diese Forderung der nichtbrennbaren Baustoffe so explizit in die HolzBauRL 2022 aufgenommen wurde. Weiß zufällig jmd. von welcher Seite und mit welchen Argumenten da gekontert wurde, denn ich schätze, von der Holz- Lobby wurde sicher versucht, diese auch in Holz bauen zu können (was ja auch Sinn macht, wenn eine ganze Aufstockung in Holz gemacht wird und "technisch" gibt es ja auch Massivholzwände, die F90-B+M können).<br />
<br />
Und zweite Frage: hat schon jmd. bei einem Projekt solche Wände umgesetzt? Mit welchen Kompensationen oder was waren die Argumente? Meine Idee wäre, einen geprüften Wandaufbau (Brettsperrholz) für F90-B+M als Grundlage zu nehmen und diesen beidseitig darüber hinaus mit je 2x18mm GF zu beplanken. Außerdem haben alle an den NTR angeschlossenen NE eine BGF<span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font"><span style="font-family: Arial;" class="mycode_font">≤ 200m², was die Löscharbeiten zudem erleichtert.<br />
<br />
Ich bin dankbar über jede Rückmeldung,<br />
<br />
Grüße</span></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe eine Fachfrage für die Holzwürmer unter uns, es geht um den Wunsch der Errichtung von Brandwänden und Wänden des NTR in GK 5 in (gekapselter) Massivholzbauweise (bei einer Aufstockung).<br />
<br />
Die aktuelle HolzBauRL fordert ja im Abschnitt 5.3 für diese Wände eindeutig nichtbrennbare Baustoffe. Es muss also eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Und mir ist auch bewusst, dass es sehr darauf ankommt, wie belesen diese Behörde/Sachbearbeiter/Brandschutzdienststelle im Thema Holzbau/GK5 ist...<br />
<br />
Um aber passend (schutzzielorientiert) argumentieren können, suche ich nach den Gründen, wieso genau eigtl. diese Forderung der nichtbrennbaren Baustoffe so explizit in die HolzBauRL 2022 aufgenommen wurde. Weiß zufällig jmd. von welcher Seite und mit welchen Argumenten da gekontert wurde, denn ich schätze, von der Holz- Lobby wurde sicher versucht, diese auch in Holz bauen zu können (was ja auch Sinn macht, wenn eine ganze Aufstockung in Holz gemacht wird und "technisch" gibt es ja auch Massivholzwände, die F90-B+M können).<br />
<br />
Und zweite Frage: hat schon jmd. bei einem Projekt solche Wände umgesetzt? Mit welchen Kompensationen oder was waren die Argumente? Meine Idee wäre, einen geprüften Wandaufbau (Brettsperrholz) für F90-B+M als Grundlage zu nehmen und diesen beidseitig darüber hinaus mit je 2x18mm GF zu beplanken. Außerdem haben alle an den NTR angeschlossenen NE eine BGF<span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font"><span style="font-family: Arial;" class="mycode_font">≤ 200m², was die Löscharbeiten zudem erleichtert.<br />
<br />
Ich bin dankbar über jede Rückmeldung,<br />
<br />
Grüße</span></span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Smarte Rauchmelder]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2015</link>
			<pubDate>Wed, 07 Aug 2024 21:05:00 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=972">Planerin77</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2015</guid>
			<description><![CDATA[Guten Abend,<br />
<br />
wir planen für unsere Dachgeschosswohnung die Installation eines Smart Home Systems und möchten in diesem Zuge auch smarte Rauchmelder einbinden.<br />
<br />
Diese sollten dann im Ernstfall dafür sorgen, dass sämtliche elektrische Rolläden hochgefahren werden, wenn ein Rauchmelder auslöst.<br />
Es existieren nämlich vom Vorbesitzer an fast allen Fenstern entsprechende Rolläden, allerdings ohne Notfallsystem für den Fall des Stromausfalls.<br />
Lediglich Dachflächenfenster sind teilweise ausgelassen worden, diese sind als Rettungsfenster aber auch nicht geeignet.<br />
<br />
Ist diese Vorgehensweise mit einem Smart Home System prinzipiell als sinnvoll zu erachten? Es geht um eine Dachgeschoss Wohnung in NRW.<br />
<br />
Bei einem Neubau gäbe es sicherlich ganz andere Möglichkeiten, z.B. an ausgewählten Fenstern keine elektrischen Rolladen zu haben, aber bei uns ist ja schon alles in den 90er Jahren fest verbaut worden.<br />
Vor diesem Hintergrund ist uns der Gedanke mit dem smarten Rauchmeldern gekommen, was ohne größere Umbauten möglich wäre.<br />
<br />
In NRW steht in der Bauordnung ja lediglich, dass man sich gegenüber der Feuerwehr bemerkbar machen muss.<br />
<br />
Über Meinungen würde ich mich freuen. Vielen Dank.<br />
<br />
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Abend,<br />
<br />
wir planen für unsere Dachgeschosswohnung die Installation eines Smart Home Systems und möchten in diesem Zuge auch smarte Rauchmelder einbinden.<br />
<br />
Diese sollten dann im Ernstfall dafür sorgen, dass sämtliche elektrische Rolläden hochgefahren werden, wenn ein Rauchmelder auslöst.<br />
Es existieren nämlich vom Vorbesitzer an fast allen Fenstern entsprechende Rolläden, allerdings ohne Notfallsystem für den Fall des Stromausfalls.<br />
Lediglich Dachflächenfenster sind teilweise ausgelassen worden, diese sind als Rettungsfenster aber auch nicht geeignet.<br />
<br />
Ist diese Vorgehensweise mit einem Smart Home System prinzipiell als sinnvoll zu erachten? Es geht um eine Dachgeschoss Wohnung in NRW.<br />
<br />
Bei einem Neubau gäbe es sicherlich ganz andere Möglichkeiten, z.B. an ausgewählten Fenstern keine elektrischen Rolladen zu haben, aber bei uns ist ja schon alles in den 90er Jahren fest verbaut worden.<br />
Vor diesem Hintergrund ist uns der Gedanke mit dem smarten Rauchmeldern gekommen, was ohne größere Umbauten möglich wäre.<br />
<br />
In NRW steht in der Bauordnung ja lediglich, dass man sich gegenüber der Feuerwehr bemerkbar machen muss.<br />
<br />
Über Meinungen würde ich mich freuen. Vielen Dank.<br />
<br />
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Duplexleitung als Einzelkabeldurchführung ?]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2007</link>
			<pubDate>Wed, 31 Jul 2024 14:51:41 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=968">Tom</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=2007</guid>
			<description><![CDATA[Ist es zulässig, die Erleichterung der LAR NRW als Einzelkabeldurchführung für ein Duplexkabel umzusetzen? In der Fachliteratur finde ich dazu leider keine Hinweise. <br />
Es geht darum, dass durch einen kleinen Durchbruch zwei Duplexleitungen geführt sind, der Durchbruch aber so klein gebohrt wurde, dass ein Brandschott aufgrund der deutlich überschrittenen 60% Füllfaktor nicht fachgerecht errichtet werden kann. Der Lösungsvorschlag war, einen zweiten kleinen Durchbruch zu bohren, um dort eines der beiden Duplexkabel durchzuführen und somit dann zwei Einzelkabeldurchführungen zu haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ist es zulässig, die Erleichterung der LAR NRW als Einzelkabeldurchführung für ein Duplexkabel umzusetzen? In der Fachliteratur finde ich dazu leider keine Hinweise. <br />
Es geht darum, dass durch einen kleinen Durchbruch zwei Duplexleitungen geführt sind, der Durchbruch aber so klein gebohrt wurde, dass ein Brandschott aufgrund der deutlich überschrittenen 60% Füllfaktor nicht fachgerecht errichtet werden kann. Der Lösungsvorschlag war, einen zweiten kleinen Durchbruch zu bohren, um dort eines der beiden Duplexkabel durchzuführen und somit dann zwei Einzelkabeldurchführungen zu haben.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Fenster zu Nachbarbalkon]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1996</link>
			<pubDate>Fri, 21 Jun 2024 23:13:34 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=31">clammer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1996</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
dies ist aus der Ferne und ohne Genehmigungsunterlagen nicht seriös zu beantworten. Offene Frage sind zum  Beispiel:<br />
- welches Bundesland?<br />
- liegt für den vorigen Umbau (Entfernung der Glasbausteine) eine Genehmigung vor? Sprich, wurde offiziell aus zwei eine Wohnung?<br />
- was steht in der Baugenehmigung? ("Glasbausteine " ist leider nicht präzise genug.)<br />
- handelt es sich tatsächlich um einen Balkon (im Sinne der Bauordnung) - oder doch um eine Loggia?<br />
<br />
Mein Rat wäre, dass Sie vom Verkäufer die rechtskonforme Wiederherstellung des genehmigten Zustandes verlangen (ansonsten ist. m. E. die Sache mangelbehaftet) und sich bei Bauamt vergewissern, dass dem auch so ist, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.<br />
<br />
Gruß<br />
C. Lammer<br />
<br />
P. S. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt.<br />
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
dies ist aus der Ferne und ohne Genehmigungsunterlagen nicht seriös zu beantworten. Offene Frage sind zum  Beispiel:<br />
- welches Bundesland?<br />
- liegt für den vorigen Umbau (Entfernung der Glasbausteine) eine Genehmigung vor? Sprich, wurde offiziell aus zwei eine Wohnung?<br />
- was steht in der Baugenehmigung? ("Glasbausteine " ist leider nicht präzise genug.)<br />
- handelt es sich tatsächlich um einen Balkon (im Sinne der Bauordnung) - oder doch um eine Loggia?<br />
<br />
Mein Rat wäre, dass Sie vom Verkäufer die rechtskonforme Wiederherstellung des genehmigten Zustandes verlangen (ansonsten ist. m. E. die Sache mangelbehaftet) und sich bei Bauamt vergewissern, dass dem auch so ist, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.<br />
<br />
Gruß<br />
C. Lammer<br />
<br />
P. S. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt.<br />
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Erfordernis Brandriegel WDVS]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1994</link>
			<pubDate>Wed, 12 Jun 2024 15:11:49 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=718">ArTun</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1994</guid>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Kollegen!<br />
<br />
einige Fragen zum Thema Brandriegel bei Wämeverbundsystemen.<br />
<br />
Hier noch ein paar Eckdaten:<br />
-Bundesland: Niedersachsen<br />
-Gebäude: Gebäudeklasse 3 (kein Sonderbau)<br />
<br />
<br />
-Wann sind Brandriegel (ab welche Gebäudeklasse) erforderlich?<br />
- Sind Fenster, die als zweiter Rettungsweg dienen besonders zu schützen (z.B. Sturzbereich mit nicht brennbaren Materialien)?<br />
<br />
ich feue mich auf eure Antworten. Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo liebe Kollegen!<br />
<br />
einige Fragen zum Thema Brandriegel bei Wämeverbundsystemen.<br />
<br />
Hier noch ein paar Eckdaten:<br />
-Bundesland: Niedersachsen<br />
-Gebäude: Gebäudeklasse 3 (kein Sonderbau)<br />
<br />
<br />
-Wann sind Brandriegel (ab welche Gebäudeklasse) erforderlich?<br />
- Sind Fenster, die als zweiter Rettungsweg dienen besonders zu schützen (z.B. Sturzbereich mit nicht brennbaren Materialien)?<br />
<br />
ich feue mich auf eure Antworten. Danke]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1993</link>
			<pubDate>Mon, 10 Jun 2024 11:32:16 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=960">Helena</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1993</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
ich beschäftige mich gerade mit der bauordnungsrechtlichen Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO und habe folgende Frage:<br />
Ist ein Feuerwehrgebäude aufgrund seiner unterschiedlichen Nutzungsarten (Garage, Unterkunft, Verwaltung) automatisch als nicht geregelter Sonderbau einzustufen?<br />
Vielen Dank für Ihre Antwort!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
ich beschäftige mich gerade mit der bauordnungsrechtlichen Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO und habe folgende Frage:<br />
Ist ein Feuerwehrgebäude aufgrund seiner unterschiedlichen Nutzungsarten (Garage, Unterkunft, Verwaltung) automatisch als nicht geregelter Sonderbau einzustufen?<br />
Vielen Dank für Ihre Antwort!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[oberste Decke an einem Mehrfamilienhaus der GK 3 - Niedersachsen]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1987</link>
			<pubDate>Wed, 10 Apr 2024 15:20:50 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=718">ArTun</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1987</guid>
			<description><![CDATA[Hallo Liebe Kollegen,<br />
<br />
eine Frage bezüglich oberste Decke an einem Mehrfamilienhaus der GK 3 in Niedersachsen (NBauO).<br />
<br />
Sachverhalt:<br />
Die Decke des Dachgeschosses zum Spitzboden wird unterseitig (Nutzungseinheit im DG) brandschutzechnisch gemäß DVO-NBauO mindestens feuerhemmend ausgebildet. Der Spitzboden ist/wird nicht ausgebaut, ist aber ausbaufähig (Kann also Aufenthaltsräume untergebracht werden). Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Decke zum Spitzboden auch von oben feuerhemmend ausgebildet werden muss?<br />
<br />
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen. Danke<br />
Artun<br />
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo Liebe Kollegen,<br />
<br />
eine Frage bezüglich oberste Decke an einem Mehrfamilienhaus der GK 3 in Niedersachsen (NBauO).<br />
<br />
Sachverhalt:<br />
Die Decke des Dachgeschosses zum Spitzboden wird unterseitig (Nutzungseinheit im DG) brandschutzechnisch gemäß DVO-NBauO mindestens feuerhemmend ausgebildet. Der Spitzboden ist/wird nicht ausgebaut, ist aber ausbaufähig (Kann also Aufenthaltsräume untergebracht werden). Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Decke zum Spitzboden auch von oben feuerhemmend ausgebildet werden muss?<br />
<br />
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen. Danke<br />
Artun<br />
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Brandschutzvorschriften an einem Mehrfamilienhaus Bj1964]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1984</link>
			<pubDate>Fri, 29 Mar 2024 15:06:50 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=956">310163</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1984</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag , liebe Forum Teilnehmer. Ich hoffe ich bin nun in dem Forum gelandet, wo meine Frage richtig platziert ist.<br />
<br />
Seit längerer Zeit sorge ich mich um die Fassadendämmung eines Mehrfamilienhaus. Die Dämmung besteht aus Styrophor, da bei windigem Wetter die Styrophorkügelchen umherwirbeln und auch einige auf dem Speicher verstreut sind. (wohl durch Bau von Vogelnester )<br />
<br />
Wann die Dämmung angebracht wurde, kann keiner so recht mehr sagen. Den umgebenen Baumaterialien zu urteilen, dürften die Terrassenfliesen aus den 80iger Jahren stammen.<br />
Vielleicht auch aus den 90igern und man hat nur aus preislichen Gründen ältere Terrassenfliesen verbaut, da die Sockelleisten auf der Dämmung angebracht sind.<br />
<br />
Nun zu meinen Fragen:<br />
<br />
1.) Ist es gesetzlich verpflichtend diese Dämmung zu erneuern?<br />
Denn offensichtlich ist die Dämmung ja zu einem Zeitpunkt angebracht worden, wo die Verwendung von Styropor Standard war und erlaubt war.<br />
<br />
2.) Kann das Bauamt mir Vorschriften machen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag , liebe Forum Teilnehmer. Ich hoffe ich bin nun in dem Forum gelandet, wo meine Frage richtig platziert ist.<br />
<br />
Seit längerer Zeit sorge ich mich um die Fassadendämmung eines Mehrfamilienhaus. Die Dämmung besteht aus Styrophor, da bei windigem Wetter die Styrophorkügelchen umherwirbeln und auch einige auf dem Speicher verstreut sind. (wohl durch Bau von Vogelnester )<br />
<br />
Wann die Dämmung angebracht wurde, kann keiner so recht mehr sagen. Den umgebenen Baumaterialien zu urteilen, dürften die Terrassenfliesen aus den 80iger Jahren stammen.<br />
Vielleicht auch aus den 90igern und man hat nur aus preislichen Gründen ältere Terrassenfliesen verbaut, da die Sockelleisten auf der Dämmung angebracht sind.<br />
<br />
Nun zu meinen Fragen:<br />
<br />
1.) Ist es gesetzlich verpflichtend diese Dämmung zu erneuern?<br />
Denn offensichtlich ist die Dämmung ja zu einem Zeitpunkt angebracht worden, wo die Verwendung von Styropor Standard war und erlaubt war.<br />
<br />
2.) Kann das Bauamt mir Vorschriften machen?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[RWA Anlage mit grauen Gehäuse]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1939</link>
			<pubDate>Wed, 15 Nov 2023 19:00:21 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=941">F.ire-P.rotect</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1939</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
ich habe in einem Gebäude eine RWA Anlage. Diese wurde vor kurzem nach SPrüfV geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt. Lediglich wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gehäuse der Auslösetaster "grau" ist und nicht wie die DIN 18232 vorschreibt in "orange". <br />
<br />
In dem Gebäude ist auch eine Hausalarmierung mit "blauen" Druckknopfmelden.<br />
<br />
Könnte ich das Problem, mit der Gehäusefarbe der RWA Anlage, mit einer Gefährdungsbeurteilung lösen? Die Verwechslung zwischen Hausalarm und RWA Anlage ist eigentlich auszuschließen da blau und grau gut zu unterscheiden sind. Ich würde die Information zu den Gehäuse auch in die Brandschutzordnung mit aufnehmen, damit es ein Teil der jährlichen Unterweisung ist.<br />
<br />
Wäre das so wie oben beschrieben machbar oder müssen die Gehäuse umgebaut werden?<br />
<br />
Danke schon einmal für die Rückmeldung. <br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen <br />
F.P.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
ich habe in einem Gebäude eine RWA Anlage. Diese wurde vor kurzem nach SPrüfV geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt. Lediglich wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gehäuse der Auslösetaster "grau" ist und nicht wie die DIN 18232 vorschreibt in "orange". <br />
<br />
In dem Gebäude ist auch eine Hausalarmierung mit "blauen" Druckknopfmelden.<br />
<br />
Könnte ich das Problem, mit der Gehäusefarbe der RWA Anlage, mit einer Gefährdungsbeurteilung lösen? Die Verwechslung zwischen Hausalarm und RWA Anlage ist eigentlich auszuschließen da blau und grau gut zu unterscheiden sind. Ich würde die Information zu den Gehäuse auch in die Brandschutzordnung mit aufnehmen, damit es ein Teil der jährlichen Unterweisung ist.<br />
<br />
Wäre das so wie oben beschrieben machbar oder müssen die Gehäuse umgebaut werden?<br />
<br />
Danke schon einmal für die Rückmeldung. <br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen <br />
F.P.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Regenwasser durch F90 Brandwand]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1921</link>
			<pubDate>Tue, 29 Aug 2023 18:07:19 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=721">Brandsicher</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1921</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-family: Calibri;" class="mycode_font">Da kann ich nur die MBO zitieren: §30 (5) [SUP]2[/SUP]Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen. [SUP]3[/SUP]Verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen.</span><br />
<span style="font-family: Calibri;" class="mycode_font">U. Drechsler</span><br />
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family: Calibri;" class="mycode_font">Da kann ich nur die MBO zitieren: §30 (5) [SUP]2[/SUP]Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen. [SUP]3[/SUP]Verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen.</span><br />
<span style="font-family: Calibri;" class="mycode_font">U. Drechsler</span><br />
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mindestabstände zwischen Aufdachterrasse und Dachfenstern/Lichtkuppeln]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1903</link>
			<pubDate>Mon, 08 May 2023 23:10:07 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=919">Kristof</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1903</guid>
			<description><![CDATA[[ATTACH=JSON]{"alt":"Klicke auf die Grafik f\u00fcr eine vergr\u00f6\u00dferte Ansicht  Name: dachterrassebrandschutzfrage3.jpg Ansichten: 0 Gr\u00f6\u00dfe: 79,2 KB ID: 1906","data-align":"none","data-attachmentid":"1906","data-size":"full"}[/ATTACH]<br />
<br />
<br />
Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Fall weiterhelfen, Mehrfamilienhaus GK 5 in Berlin: für die Wohnungen 17 und 18 gibt es in der Teilungserklärung eine Sondernutzungsfläche auf dem Dach für die Bereich, die flach sind, z.B. für den Bau einer Dachterrasse oder die Platzierung von Photovoltaik.<br />
<br />
Mir geht es jetzt um die Wohnung 17. Hier soll eine Aufdachterrasse geplant werden. Wisst ihr welche Abstände ich zu den Dachflächenfenstern des Nachbarn 18 und des Treppenhauses (die Lichtkuppel mit G markiert) einhalten muss bzw. welche Vorschrift hier gilt. Ich kenne, dass zwischen Dachfenstern und Brandwand je nach LBO z.B. 1,25 m Abstand eingehalten werden müssen. Ist das hier zwischen Aufdachterrasse und Dachfenster anwendbar? Ich kann mir vorstellen, dass die Möblierung einer Dachterrasse nicht unerhebliche Brandlasten darstellen und dass gerade die Lichtkuppel zum Treppenhaus als 1. Rettungsweg auch besonders schützenswert ist. Vielleicht reichen die 1,25 m gar nicht. Andersrum wäre es natürlich schön, wenn es bauliche Maßnahmen gäbe um die Fläche für Dachterrasse zu maximieren.<br />
<br />
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank<img src="https://forum.feuertrutz.de/images/smilies/smile.png" alt="Smile" title="Smile" class="smilie smilie_1" /><br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://forum.feuertrutz.de/images/attachtypes/image.png" title="JPG Image" border="0" alt=".jpg" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=1906" target="_blank" title="">dachterrassebrandschutzfrage3.jpg</a> (Größe: 79.16 KB / Downloads: 14)
<!-- end: postbit_attachments_attachment -->]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[[ATTACH=JSON]{"alt":"Klicke auf die Grafik f\u00fcr eine vergr\u00f6\u00dferte Ansicht  Name: dachterrassebrandschutzfrage3.jpg Ansichten: 0 Gr\u00f6\u00dfe: 79,2 KB ID: 1906","data-align":"none","data-attachmentid":"1906","data-size":"full"}[/ATTACH]<br />
<br />
<br />
Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Fall weiterhelfen, Mehrfamilienhaus GK 5 in Berlin: für die Wohnungen 17 und 18 gibt es in der Teilungserklärung eine Sondernutzungsfläche auf dem Dach für die Bereich, die flach sind, z.B. für den Bau einer Dachterrasse oder die Platzierung von Photovoltaik.<br />
<br />
Mir geht es jetzt um die Wohnung 17. Hier soll eine Aufdachterrasse geplant werden. Wisst ihr welche Abstände ich zu den Dachflächenfenstern des Nachbarn 18 und des Treppenhauses (die Lichtkuppel mit G markiert) einhalten muss bzw. welche Vorschrift hier gilt. Ich kenne, dass zwischen Dachfenstern und Brandwand je nach LBO z.B. 1,25 m Abstand eingehalten werden müssen. Ist das hier zwischen Aufdachterrasse und Dachfenster anwendbar? Ich kann mir vorstellen, dass die Möblierung einer Dachterrasse nicht unerhebliche Brandlasten darstellen und dass gerade die Lichtkuppel zum Treppenhaus als 1. Rettungsweg auch besonders schützenswert ist. Vielleicht reichen die 1,25 m gar nicht. Andersrum wäre es natürlich schön, wenn es bauliche Maßnahmen gäbe um die Fläche für Dachterrasse zu maximieren.<br />
<br />
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank<img src="https://forum.feuertrutz.de/images/smilies/smile.png" alt="Smile" title="Smile" class="smilie smilie_1" /><br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://forum.feuertrutz.de/images/attachtypes/image.png" title="JPG Image" border="0" alt=".jpg" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=1906" target="_blank" title="">dachterrassebrandschutzfrage3.jpg</a> (Größe: 79.16 KB / Downloads: 14)
<!-- end: postbit_attachments_attachment -->]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Feuerwehrstellplatz für Einsatz Drehleiter GK5 zwingend notwendig?]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1883</link>
			<pubDate>Tue, 28 Mar 2023 11:56:44 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=913">Wasserturm</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1883</guid>
			<description><![CDATA[Hallo, ich bin in der Planungsphase für die Beantragung einer Umnutzung eines denkmalgeschützten Wasserturmes.<br />
Im Stahlbehälter ist der Umbau zu einer Ferienwohnung geplant, in den drei Etagen darunter eine Gastronomie.<br />
Eine Innentreppe aus Beton ist vorhanden, diese erfüllt jedoch von Breite und Steigung nicht die Anforderungen an einen ersten Rettungsweg.<br />
<br />
Geplant ist, eine Seite mit Einbau einer Glasfront über die gesamte Gebäudehöhe zu öffnen,  Türelemente einzubauen, über die dann durch eine vorgesetzte Stahlkonstruktion aus Balkonen und eine angeschlossene Rettungstreppe der Fluchtweg hergestellt werden soll.<br />
<br />
Ist in jedem Fall aufgrund von GK5 ein Feuerwehrstellplatz für Drehleitereinsatz notwendig oder kann man durch bauseitigen Brandschutz/ Rettungswege von diesem Zwang befreit werden?<br />
<br />
Vielen Dank, Sebastian ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo, ich bin in der Planungsphase für die Beantragung einer Umnutzung eines denkmalgeschützten Wasserturmes.<br />
Im Stahlbehälter ist der Umbau zu einer Ferienwohnung geplant, in den drei Etagen darunter eine Gastronomie.<br />
Eine Innentreppe aus Beton ist vorhanden, diese erfüllt jedoch von Breite und Steigung nicht die Anforderungen an einen ersten Rettungsweg.<br />
<br />
Geplant ist, eine Seite mit Einbau einer Glasfront über die gesamte Gebäudehöhe zu öffnen,  Türelemente einzubauen, über die dann durch eine vorgesetzte Stahlkonstruktion aus Balkonen und eine angeschlossene Rettungstreppe der Fluchtweg hergestellt werden soll.<br />
<br />
Ist in jedem Fall aufgrund von GK5 ein Feuerwehrstellplatz für Drehleitereinsatz notwendig oder kann man durch bauseitigen Brandschutz/ Rettungswege von diesem Zwang befreit werden?<br />
<br />
Vielen Dank, Sebastian ]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Wie kann man eine einschalige Brandwand ertüchtigen?]]></title>
			<link>https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1381</link>
			<pubDate>Tue, 11 Oct 2022 10:11:36 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum.feuertrutz.de/member.php?action=profile&uid=718">ArTun</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum.feuertrutz.de/showthread.php?tid=1381</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
wie kann man eine einschalige Brandwand zwischen zwei Wohnhäusern der GK 4 brandschutztechnisch ertüchtigen?<br />
Die Brandwand ist ca. 25 cm dick und im Bestand bis unterkante Dachhaut geführt. Nach einer Nutzungsänderung des Dachgeschosses an einem der Häuser muss die Brandwand 30 cm über Dach geführt werden. Da hier aber nur einschaliger Brandwand existiert, ist die Umsetzung nicht machbar.<br />
Eine Vorsatzschale für Ersatz der bestehenden Brandwand ist auch nicht möglich.<br />
Welche Möglichkeiten gibt es hier, sodass die Anforderungen der NBauO erfüllt werden?<br />
<br />
Vielen Dank<br />
Enver Tuncel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
wie kann man eine einschalige Brandwand zwischen zwei Wohnhäusern der GK 4 brandschutztechnisch ertüchtigen?<br />
Die Brandwand ist ca. 25 cm dick und im Bestand bis unterkante Dachhaut geführt. Nach einer Nutzungsänderung des Dachgeschosses an einem der Häuser muss die Brandwand 30 cm über Dach geführt werden. Da hier aber nur einschaliger Brandwand existiert, ist die Umsetzung nicht machbar.<br />
Eine Vorsatzschale für Ersatz der bestehenden Brandwand ist auch nicht möglich.<br />
Welche Möglichkeiten gibt es hier, sodass die Anforderungen der NBauO erfüllt werden?<br />
<br />
Vielen Dank<br />
Enver Tuncel]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
</rss>