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Anders genutzte Räume

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    Anders genutzte Räume

    Hallo Forum,

    Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 1:


    "Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."

    Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?

    In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?

    #2
    Hallo UBare,

    worauf zielt denn Deine Frage?
    Fraglos braucht man zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten Trennwände.
    Und meines Erachtens ist eine Trennwand meistens ohnehin sinnvoll, um eine Nutzungseinheit gegen jede Art von anders genutztem Raum außerhalb der Nutzungseinheit abzutrennen.

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