Hallo,
Co2-Löscher sind ja nicht mehr in die LE's einzurechnen. Ein Betriebsteil (erhöhte Brandgefährdung) war bisher nur mit CO2-Löscher ausgestattet. Ist es möglich dann die LE's nach der Grundausstattung zu berechnen und die CO2-Löscher zusätzlich in dem Betriebsteil zu belassen um der erhöhten Brandgefahr Rechnung zu tragen?
Co2-Löscher sind ja nicht mehr in die LE's einzurechnen. Ein Betriebsteil (erhöhte Brandgefährdung) war bisher nur mit CO2-Löscher ausgestattet. Ist es möglich dann die LE's nach der Grundausstattung zu berechnen und die CO2-Löscher zusätzlich in dem Betriebsteil zu belassen um der erhöhten Brandgefahr Rechnung zu tragen?