Sehr geehrte Kollegen,
in einem Gebäude in der Klasse 5 haben wir im EG eine Verkausstätte und in den OGs Wohnungen.
Die Wohnungen haben einen separaten Zugang mit Treppenhaus und einen Aufzug in die jeweiligen Fluren auf den Etagen.
Das Penthouse hat keinen Flur mehr. Sprich der Aufzug endet direkt in der Wohnung.
Ist das zulässig?
Besten Dank für Euer Feeedback!
Marcha
in einem Gebäude in der Klasse 5 haben wir im EG eine Verkausstätte und in den OGs Wohnungen.
Die Wohnungen haben einen separaten Zugang mit Treppenhaus und einen Aufzug in die jeweiligen Fluren auf den Etagen.
Das Penthouse hat keinen Flur mehr. Sprich der Aufzug endet direkt in der Wohnung.
Ist das zulässig?
Besten Dank für Euer Feeedback!
Marcha