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Wartung BMA

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    Wartung BMA

    Eine Frage habe ich zur Wartung der Brandmeldeanlage,

    neuerdings möchte unsere Wartungsfirma der BMA, das wir zu jeder Wartung aller Brandmelder einer BMZ, alle zugehörenden Löschanlagen, (egal ob mit halbautomatischer oder vollautomatischer Auslösung) die dort aufgeschaltet sind abschiebern, egal ob davon ein Löschbereich betroffen ist oder nicht.

    Für die Wartung wird der jeweilige Melder in Inspektion gesetzt, damit die Alarmmeldung nicht weitergeleitet wird und nach der Prüfung wieder in Betrieb genommen.

    Eine Abschaltung der Löschanlage bzw. abschiebern aller Löschanlagen wurde bisher nur bei Versorgungsänderungen an der Brandmeldezentrale durchgeführt.

    Die Forderung wird mit den Hinweis der VDS 2496 Punkt 11.3.2 begründet,, das vor Beginn jeglicher Instandhaltungsarbeiten an Brandschutzeinrichtungen die Feuerlöschanlage zum Schutz vor ungewollter Auslösung abzuschiebern bzw. zu blockieren ist.

    Unsere Anlagen sind sehr umfangreich und bedeutet das viel Arbeit (zum Teil 6-8 Std.) für das Abschiebern erforderlich ist.

    Ich habe eher die Vermutung, das die Firma das Haftungsrisiko zu unseren Lasten verschieben möchte.

    Kann mir bitte jemand sagen, ob die Wartungsfirma recht hat, für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

    #2
    hallo nobby .d
    Klar hat es was mit dem Haftungsrisiko zu tun, aber wenn die BMA und die Löschanlage den VdS Vorgaben entsprechen soll, dann natürlich in allen Punkten. Der VdS gibt in der zitierten Richtlinie vor, wer verantwortlich ist. In diesem Fall, wie sehr häufig, der Betreiber.
    Der VdS hat bestimmt aus langjähriger Erfahrung raus erkannt, das eine alleinige elektronische "Sperre" nicht immer die gewollte Sicherheit verspricht und schreibt hier vor:
    Zitat Auszug aus o.g. Norm:
    .....eine mechanische Blockierung der Löschanlage erfolgen.
    Die entsprechenden Regelungen in den Richtlinien für Planung und Einbau für den jeweiligen Löschanlagentyp sind dabei zu beachten.
    Eine Abschaltung der elektrischen Ansteuerung an der Brandmelde- und/oder Elektrischen Steuereinrichtung, sowie das Umschalten in die manuelle Betriebsart ist wegen der Gefahr der Fehlauslösung z. B. durch Fehlbedienung nicht ausreichend. "Auszug Zitat Ende"

    Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Betreibers für die Zeit der Abschaltung für entsprechende alternative Brandschutzmaßnahmen zu sorgen.
    Wenn da jetzt 6-8 Std. bei dieser Maßnahme erforderlich sind, ist das schon ein aus meiner Sicht ein hohes Risiko, da der jeweilige Bereich dann für diese Zeit ja nicht den Bau/Brandschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. Ich bin jetzt nicht unbedingt ein "Löscher" aber gibt es da keine andere Möglichkeit der mechanischen Sperre des jeweiligen Bereiches?
    Weil wie dieser Zustand erreicht wird sagt die Richtlinie ja nicht. Er muss nur genau so sicher sein.

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