Eine Frage habe ich zur Wartung der Brandmeldeanlage,
neuerdings möchte unsere Wartungsfirma der BMA, das wir zu jeder Wartung aller Brandmelder einer BMZ, alle zugehörenden Löschanlagen, (egal ob mit halbautomatischer oder vollautomatischer Auslösung) die dort aufgeschaltet sind abschiebern, egal ob davon ein Löschbereich betroffen ist oder nicht.
Für die Wartung wird der jeweilige Melder in Inspektion gesetzt, damit die Alarmmeldung nicht weitergeleitet wird und nach der Prüfung wieder in Betrieb genommen.
Eine Abschaltung der Löschanlage bzw. abschiebern aller Löschanlagen wurde bisher nur bei Versorgungsänderungen an der Brandmeldezentrale durchgeführt.
Die Forderung wird mit den Hinweis der VDS 2496 Punkt 11.3.2 begründet,, das vor Beginn jeglicher Instandhaltungsarbeiten an Brandschutzeinrichtungen die Feuerlöschanlage zum Schutz vor ungewollter Auslösung abzuschiebern bzw. zu blockieren ist.
Unsere Anlagen sind sehr umfangreich und bedeutet das viel Arbeit (zum Teil 6-8 Std.) für das Abschiebern erforderlich ist.
Ich habe eher die Vermutung, das die Firma das Haftungsrisiko zu unseren Lasten verschieben möchte.
Kann mir bitte jemand sagen, ob die Wartungsfirma recht hat, für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
neuerdings möchte unsere Wartungsfirma der BMA, das wir zu jeder Wartung aller Brandmelder einer BMZ, alle zugehörenden Löschanlagen, (egal ob mit halbautomatischer oder vollautomatischer Auslösung) die dort aufgeschaltet sind abschiebern, egal ob davon ein Löschbereich betroffen ist oder nicht.
Für die Wartung wird der jeweilige Melder in Inspektion gesetzt, damit die Alarmmeldung nicht weitergeleitet wird und nach der Prüfung wieder in Betrieb genommen.
Eine Abschaltung der Löschanlage bzw. abschiebern aller Löschanlagen wurde bisher nur bei Versorgungsänderungen an der Brandmeldezentrale durchgeführt.
Die Forderung wird mit den Hinweis der VDS 2496 Punkt 11.3.2 begründet,, das vor Beginn jeglicher Instandhaltungsarbeiten an Brandschutzeinrichtungen die Feuerlöschanlage zum Schutz vor ungewollter Auslösung abzuschiebern bzw. zu blockieren ist.
Unsere Anlagen sind sehr umfangreich und bedeutet das viel Arbeit (zum Teil 6-8 Std.) für das Abschiebern erforderlich ist.
Ich habe eher die Vermutung, das die Firma das Haftungsrisiko zu unseren Lasten verschieben möchte.
Kann mir bitte jemand sagen, ob die Wartungsfirma recht hat, für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
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