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Betrieblicher Brandschutz: Grillen mit Flüssiggas

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    Betrieblicher Brandschutz: Grillen mit Flüssiggas

    Liebe Brandschützer, liebe Brandschutzbeauftragte,

    gerne würde ich ein Feedback einholen, wie bei Ihrem Betrieb private Grillfeiern gehandhabt werden. Aufgrund der attraktiven Lage unserer Liegenschaften werden regelmäßig Anfragen für private/betriebliche Feiern auf dem Gelände gestellt.

    Neben den erwartbaren Risiken des Transports (Grill/Gasflasche), dem geeigneten Aufstellort (Abstände zu Gebäuden/ Lichtschächten, belüftet), Bedienungsfehlern (sachgerechte Verbindung der Komponenten, Verhalten bei Undichtigkeiten und Lagerung (nicht unter Erdgleiche, gesichert) halte ich den Punkt der Gerätetauglichkeit besonders schwer zu handhaben. Mir stellen sich die Fragen nach der Qualität des verwendeten Grills, denn gerade preisgünstige Geräte erfüllen kaum ein Mindestmaß an Sicherheit und könnten sogar "getunt" (aufgebohrte Injektordüsen zur schnelleren Aufheizung) und erfahren auch keine Wartung.

    Eine Idee von mir ist es, statt Feiern komplett zu untersagen, einen gewerblichen Grill zu besorgen, der der Kontrolle und Wartung unterliegt und gebucht werden kann.
    Nicht ganz klar ist mir auch, bei wem die Verantwortung für diese Feste liegt. Bleibt sie beim Betreiber.

    Wie wird dies in Ihrem Betrieb gehandhabt? Über viele Rückmeldungen freue ich mich! gilamonster2000

    #2
    Zuerst müsste man auf https://fluessiggasanlagen.portal.bgn.de/11929 verweisen.
    Dort ist alles Wissenswerte über den Umgang mit Gas geregelt. Wenn Gas, dann muss jeder Gasgrill den Anfoderungen an gewerblich genutze Gasgeräte entsprechen.

    Die Alternative ist Gas verbieten und nur Elektro zu verwenden.

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