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Liste Brandschutz ohne Ing.- Studium

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    Liste Brandschutz ohne Ing.- Studium

    Hallo zusammen,

    ich bin Tobias Hugger, geprüfter Sachverständiger vorbeugender Brandschutz (Eipos). Ich habe kein Ingenieurstudium, ich habe mich über über den Meister und mehre Jahre Planertätigkeit im Brandschutz weitergebildet bzw. Erfahrung gesammelt.

    Viele Bundesländer wollen für Brandschutznachweisersteller eine Bauvorlageberechtigung nachweisen. Was aber nur mit Eintrag in einer Liste der AKammer oder IKammer möglich ist.

    Gibt es in Deutschland keine Möglichkeit ohne Architektur- oder Ingenieurstudium in Listen eingetragen zu werden um Bundesweit Brandschutzkonzepte oder Brandschutznachweise zu erstellen, obwohl man die Sachkunde in z.B. Weiterbildungen nachgewiesen hat?

    Hoffe es gibt hier jemand der mir einen guten Rat hat, wie ich tätig sein kann ohne Ingenieurstudium.

    Besten Dank und viele Grüße.

    Tobias Hugger

    #2
    Dass man eine Bauvorlageberechtigung nachweisen muss, ist mir neu.

    In NRW muss man "Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes" sein (siehe "Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung"); da führt kein Weg an der Architektenkammer bzw. an der Ingenieurkammer-Bau vorbei.
    Das gilt auch für "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige".

    Der Rat wäre, sich eine(n) Partner(in) zu suchen, die/der die Anerkennung hat. Das ist in der Branche durchaus üblich.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Das Thema wird (u.a.) in der BayBO Art. 62b behandelt.

      Habe mir diese Frage selbst schon häufiger gestellt, da auch ich ein "Betroffener" bin. Leider ist die Bayerische Kammer bzw. das Bayerische Ingenieursgesetz dort ziemlich eindeutig, wer Mitglied und Freiwilliges Mitglied werden kann.

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        #4
        Vielen Dank für eure Rückmeldungen! :-)

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          #5
          Nach §54, Abs. 3, letzter Halbsatz BauO NRW kann ein Brandschutzkonzept auch von einer Person aufgestellt werden, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sach
          kunde und Erfahrung vergleichbar geeignet ist.

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            #6
            Dazu wird in den Kommentaren zur BauO NRW ausgeführt:
            "Für die letzte Kategorie der Personen, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind, bleibt die einzelfallabhängige Eignungsprüfung bezogen auf Sachkunde (Ausbildung, technisches Wissen) und berufliche Erfahrung. Nach dem gesetzgeberischen Willen kommt es hierfür nicht allein auf einen bestimmten Aus- oder Fortbildungsnachweis an, sondern ob zusätzlich eine praktische Erfahrung mit der Brandschutzplanung vergleichbarer Objekte nachgewiesen werden kann; ob dies der Fall ist, hat die zuständige Bauaufsichtsbehörde bezogen auf die zur Entscheidung stehende bauliche Anlage zu beurteilen (LT-Drs. 17/2166, S. 154). Entscheidend sind damit für die Eignungsprüfung nach Abs. 3 3. Variante die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls; eine generelle Eignung wie bei den ersten beiden Varianten des Abs. 3 kann hierbei nicht ausgesprochen werden (vgl. VG Minden, Urteil vom 22. Juli 2022 – 1 K 1689/20 – juris, Rn. 41, 104; Beschluss vom 28. Januar 2022 – 9 K 6856/21 – juris, Rn. 6 f.)."

            Gruß
            C. Lammer

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              #7
              Vielen Dank euch für die ausführlichen Rückmeldungen.

              @Herr Lammer: wie kann man sich denn solche Partnerschaften suchen? Alle Brandschutzbüros anschreiben und hoffen dass einer Lust hat? :-) Oder gibts da bereits gute Plattformen?
              ich hatte kürzlich mal bei Herr Mayr angefragt, er meinte in Bayern kann man unter Umständen einen Brandschutznachweis im Vertragsinnenverhältnis erstellen. Nur halt nicht unterschreiben?!

              Tatsächlich hätte ich gehofft, dass die Behörden und Bauaufsichten (neben den beiden Kammern) parallel auch z.B. die sehr guten Fachweiterbildungen zum Fachplaner und Sachverständigen von EIPOS als Nachweisersteller akzeptieren.

              Das ist ja schon Lobby Arbeit, dass nur in Listen geführte Personen Brandschtznachweise erstellen dürfen - alle anderen Personen die ebenfalls ihre Qualifikation nachgewiesen haben sind quasi fürn A... ?! :-)

              Schöne Grüße

              Tobias Hugger

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