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Feuerlöscher ( CO2 )

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    Feuerlöscher ( CO2 )

    Hallo,
    ist es richtig, dass Kohlendioxid-Löscher nicht in die LE-Berechnung eingehen, sondern nur zusätzlich vorgehalten werden können?

    #2
    Hallo,

    die Antwort ist ja und nein.

    Erst einmal kommt es auf die Grundlage für die Berechung an; so unterscheiden sich diese beispielsweise in der ASR A2.2 und in der BGR 133.

    In der ASR A2.2 steht, dass für Grundausstattung "nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. " Da stoßen die meisten CO2-Löscher an ihre Grenzen.
    Und man sollte daran denken, dass die CO2-Löscher nur für die Klasse B zugelassen sind.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo,

      wieso liest man in vielen Publikationen, dass CO2-Löscher für die Brandklasse B und C zugelassen sind, obwohl die Löscher nur mit Brandklasse B gekennzeichnet sind?
      Eine weitere Frage ist, dass der Anwendungsbereich von CO2-Löschern z.B. EDV-Räume ist. Wo sind da die flüssigen Stoffe?

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        #4
        Gemäß EN 3 sind nur Pulver-Feuerlöscher (nach Herstellerermessen) für die Brandklasse C geeignet.

        Für die Brandklassen A und B müssen jeweils die Leistungsanforderungen nach EN 3 erreicht werden. Auch wenn die Anforderungen an die Brandklasse A nicht erreicht werden, kann ein CO2-Löscher trotzdem erfolgreich sein, So zum Beispiel auch in elektrischen Anlagen (siehe hierzu zum Beispiel VDE 0132).

        Beim CO2-Löscher kommt noch das Problem der Düse hinzu.

        Gruß
        C. Lammer

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          #5
          Hallo,

          ACHTUNG die BGR 133 wurde zum 12.09.2013 zurückgezogen. Die ASR 2.2 ersetzt diese nun.

          Die Brandklasse B ist für Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen einzusetzten. Darum sind sie z.B. in EDV-Räumen (viel Kunststoffe) anzuwednen.

          Kommentar


            #6
            Na ja, die These mit den flüssig werdenden Stoffen im IT-Bereich ist doch etwas gewagt. Grund für den Einsatz von CO2-Löschern ist die Minderung von Folgeschäden (siehe hierzu auch VdS 2001 und VdS 2007) bzw. der Einsatz von Löschmitteln, "die möglichst rückstandsfrei, nicht korrosiv und elektrisch nicht leitend sein sollten."

            Gruß
            C. Lammer

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              #7
              Da geb ich Ihnen natürlich recht. Es war eig nur die Erklärung was die Brandklasse B ist. Da ja gefragt wurde "wo da die flüssigen Stoffe" sind.

              Kommentar


                #8
                Hallo,
                CO2 Löscher verfügen entweder über 5 LE (5Kg Löscher) oder über 2 LE (2Kg Löscher). In der ASR 2.2 sind nur Feuerlöscher ab 6 LE vorgesehen und zugelassen.
                Mittels Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche Löscher empfohlen werden und zum Einsatz kommen.

                CO2 als Löschmittel hat den Vorteil rückstandsfrei zu löschen. In sensiblen Bereichen, wo eine periphere Verschmutzung durch Löschmittel einen Brandschaden um ein Vielfaches erhöhen würde, wird gerne Löschgas (z.B. CO2 eingesetzt).
                Dies erklärt die "Vorhalte" von CO2 Löschern in EDV-Bereichen ...

                MfG
                Michael

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                  #9
                  hallo, CO2 Löscher sind brauchbar, doch man sollte ggf. Alternativen überlegen. Hier sind die neu auf den Markt gekommenen Wassernebellöscher zu prüfen. CO2-Löscher bringen, aufgrund des Löschmittels eine sehr schnelle und starke Abkühlung mit sich, was zu Schäden an der Elektronik führen kann. Geht man davon aus, dass bei EDV-Bränden die Anlage durch Kurzschluss weitgehend ausgeschaltet ist, sollten Wassernebellöscher auch eine Alternative sein. Man muss halt vor einer neuen Inbetriebnahme und Test der Anlagen ein wenig warten, bis sie abgetrocknet sind.
                  Zudem haben Wassernebellöscher einen erweiterten Einsatzbereich.

                  mfg
                  Feuerbock

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                    #10
                    Hallo,
                    noch eine Anmerkung zur ASR A2.2: CO2- Löscher sind für die Grundausstattung nicht geeignet. Die Anforderung ist min. 6 LE UND Eignung für die Brandklassen A und B.
                    Das erfüllt CO2 leider nicht.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von ch_lammer Beitrag anzeigen
                      Gemäß EN 3 sind nur Pulver-Feuerlöscher (nach Herstellerermessen) für die Brandklasse C geeignet.

                      Für die Brandklassen A und B müssen jeweils die Leistungsanforderungen nach EN 3 erreicht werden. Auch wenn die Anforderungen an die Brandklasse A nicht erreicht werden, kann ein CO2-Löscher trotzdem erfolgreich sein, So zum Beispiel auch in elektrischen Anlagen (siehe hierzu zum Beispiel VDE 0132).

                      Beim CO2-Löscher kommt noch das Problem der Düse hinzu.

                      Gruß
                      C. Lammer

                      Ich kann ch_lammer zustimmen!

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