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Außentüren mit Feuerwiderstandsqualifikation

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    Außentüren mit Feuerwiderstandsqualifikation

    Hallo,

    bei einem aktuellen Projekt ist eine Brandwand in einer inneren Ecksituation geplant worden. Die LBO sagt ja, dass eine Außenwand im 5 m Bereich öffnungslos und feuerbeständig auszubilden ist. Nun ist es der Wunsch des Bauherrn hier eine Tür einzubauen. Nach Recherche bei einigen Herstellern wurde mir mitgeteilt, dass es nur Außentüren bis zur Feuerwiderstandsfähigkeit feuerhemmend gibt.

    Wann ist mit höher klassifizierten Türen zu rechnen? Gibt es hierzu keinen Markt? Ist ein Absatz für die Hersteller hier nicht zu erwarten? Oder liegt es an den langen Prüfzeiten der Prüfanstalten?

    Danke im Voraus!

    #2
    Das müssen Sie die Hersteller fragen ...

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      #3
      Es gibt derzeit nur einen Hersteller (Firma SOMMER) die einen T90-FSA in Außenanwendung mit abZ anbietet. Zulassungsnummer Z-6.21-2239.

      Gruß

      mc.greg

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        #4
        Feuerhemmende Außentüren wurden bei einzelnen Projekten mit entsprechenden Abweichungen bereits in Brandwänden eingebaut.
        Diese mussten zu dem Zeitpunkt jedoch auch über eine Zustimmung im Einzelfall geprüft und zugelassen werden. Mittlerweile haben einige Hersteller die Türen mit eine AbZ in ihrem Sortiment.

        Ich würde vorschlagen an einen namhaften Hersteller ranzutreten und mit diesem, sollte es eine solche Tür noch nicht geprüft auf dem Markt geben, eine ZiE zu beantragen. Andernfalls gibt es noch die Möglichkeit über einen Brandschutzsachverständigen eine Beurteilung der Situation vornehmen zu lassen und hier mit entsprechenden Kompensationsmaßnahmen eine Abweichung auf eine feuerhemmende Außentür zu beantragen.

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          #5
          Update
          Nachdem nach heutigem Stand ab 01.12.2018 keine Feuerschutzabschlüsse mehr eingebaut werden dürfen, die auf nationaler Ebene geprüft wurden (Txx), stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit eines ("teueren") Zulassungsverfahrens.

          Gruß
          C. Lammer

          P.S. Für die europäische geprüften Abschlüsse hat die Koexistenzperiode noch nicht begonnen, sie können also auch nicht "einfach so" eingesetzt werden.

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