PU-Kerndämmung B2 in Gebäudeklasse 5:
geplanter Aussenwandaufbau: Verblender/Fingerspalt/PU-Dämmung B2 b=14cm/KS-Hintermauerwerk.
Fenster liegt aussenbündig mit der Kerndämmung.
Zwischen Fensterinnenkante und KS-Hintermauerwerk verbleibt ein Zwischenraum von ca. 6-8cm, der mit einer Trockenbauplatte verschlossen wird. Hinter der Trockenbauplatte ist die PU-Kerndämmung.
Frage: Nach Hamburger Bauordnung ist eine B2 Dämmung erlaubt, wenn eine Brandausbreitung auf und in die Dämmung ausreichend lange begrenzt wird. Muss die direkt an den Innenbreich anschliessende Kerndämmung durch eine Feuerschutzplatte gesichert werden?
geplanter Aussenwandaufbau: Verblender/Fingerspalt/PU-Dämmung B2 b=14cm/KS-Hintermauerwerk.
Fenster liegt aussenbündig mit der Kerndämmung.
Zwischen Fensterinnenkante und KS-Hintermauerwerk verbleibt ein Zwischenraum von ca. 6-8cm, der mit einer Trockenbauplatte verschlossen wird. Hinter der Trockenbauplatte ist die PU-Kerndämmung.
Frage: Nach Hamburger Bauordnung ist eine B2 Dämmung erlaubt, wenn eine Brandausbreitung auf und in die Dämmung ausreichend lange begrenzt wird. Muss die direkt an den Innenbreich anschliessende Kerndämmung durch eine Feuerschutzplatte gesichert werden?
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