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Brandschutz für Geräteschuppen auf Grundstücksgrenze in Bayern

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    Brandschutz für Geräteschuppen auf Grundstücksgrenze in Bayern

    Hallo, ich bräuchte einen Rat bezüglich eines Geräteschuppens auf unserem Grundstück in Bayern.

    Ich möchte einen 4,5m mal 1,5m großen und 2,30m hohen Geräteschuppen aus Holz bauen.

    Der Schuppen soll direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn errichtet werden. Der Nachbar ist einverstanden. Die Hütte wird direkt an die ebenfalls auf der Grenze stehende Garage des Nachbarn errichtet. Die Garage des Nachbarn ist ca. 8m lang.

    Meine Frage ist, ob ich dafür spezielle Brandschutzmaßnahmen einhalten muss.

    Darf ich den Trägerbalken direkt an die Garage des Nachbarn montieren?

    Muss das Holz in irgendeiner Form behandelt werden?

    Hat jemand ein ähnliches Projekt durchgeführt oder kennt die Regeln dort.

    Viele Grüße
    Philipp

    #2
    Ich denke, dass BayBO Artikel 6 Absatz 9 den Sachverhalt definiert.
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      #3
      Darf ich den Trägerbalken direkt an die Garage des Nachbarn montieren?

      Das bedeutet, wenn der Nachbar die Garage abreißt, stürzt der Schuppen ein?
      Das wäre ja eine Grundlast? Nein, der Schuppen sollte, wenn dauerhaft errichtet auch selbständig stehen. Hat mit Brandschutz nicht viel zu tun.

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