Hallo Zusammen,
ich hätte folgende Fragen zu einem Wohnobjekt (16 WE, Sachsen, GK 4)
Zur besseren Vermietbarkeit sind vor den Wohneinheiten je Balkone geplant.
(Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild beigefügt. Habe leider keine besseren Informationen.)
Zwickau.JPG
Bauliche Beschreibung:
Insgesamt sollen 6 Wohneinheiten (WE) je mit Balkonen ausgestattet werden.
Es sind je 2 Wohneinheiten je Etage durch eine vertikale innenliegende Brandwand getrennt.
Die Balkone sollen vor die Fassade gebaut werden. In der Linie der Brandwoand soll zwischen den WEs
eine Sichtschutzwand erstellt werden.
Links und rechts neben den geplanten Balkonen befinden sich notwendige Treppenräume mit Fensteröffnungen ins Freie.
Fragen:
a) Dürfen die Balkone vor die Brandwand gesetzt werden? und nur durch einen Sichtschutz (ohne Brandschutzanforderungen)
außen vor der Brandwand getrennt werden?
b) Wie groß bzw. muss ein Abstand zu den Öffnungen der notwendigen Treppenräume links und rechts der geplanten Balkone eingehalten werden?
Über Eure Mithilfe würde ich mich sehr freuen.
Wir hätten nur gerne eine Einschätzung ob das denn so möglich wäre.
Beste Grüße!
ich hätte folgende Fragen zu einem Wohnobjekt (16 WE, Sachsen, GK 4)
Zur besseren Vermietbarkeit sind vor den Wohneinheiten je Balkone geplant.
(Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild beigefügt. Habe leider keine besseren Informationen.)
Zwickau.JPG
Bauliche Beschreibung:
Insgesamt sollen 6 Wohneinheiten (WE) je mit Balkonen ausgestattet werden.
Es sind je 2 Wohneinheiten je Etage durch eine vertikale innenliegende Brandwand getrennt.
Die Balkone sollen vor die Fassade gebaut werden. In der Linie der Brandwoand soll zwischen den WEs
eine Sichtschutzwand erstellt werden.
Links und rechts neben den geplanten Balkonen befinden sich notwendige Treppenräume mit Fensteröffnungen ins Freie.
Fragen:
a) Dürfen die Balkone vor die Brandwand gesetzt werden? und nur durch einen Sichtschutz (ohne Brandschutzanforderungen)
außen vor der Brandwand getrennt werden?
b) Wie groß bzw. muss ein Abstand zu den Öffnungen der notwendigen Treppenräume links und rechts der geplanten Balkone eingehalten werden?
Über Eure Mithilfe würde ich mich sehr freuen.
Wir hätten nur gerne eine Einschätzung ob das denn so möglich wäre.
Beste Grüße!
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