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Balkon vor Brandwand und Abstand zu Öffnungen aus notwendigen Treppenraum SachsenGK4

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    Balkon vor Brandwand und Abstand zu Öffnungen aus notwendigen Treppenraum SachsenGK4

    Hallo Zusammen,

    ich hätte folgende Fragen zu einem Wohnobjekt (16 WE, Sachsen, GK 4)

    Zur besseren Vermietbarkeit sind vor den Wohneinheiten je Balkone geplant.

    (Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild beigefügt. Habe leider keine besseren Informationen.)

    Zwickau.JPG

    Bauliche Beschreibung:

    Insgesamt sollen 6 Wohneinheiten (WE) je mit Balkonen ausgestattet werden.
    Es sind je 2 Wohneinheiten je Etage durch eine vertikale innenliegende Brandwand getrennt.
    Die Balkone sollen vor die Fassade gebaut werden. In der Linie der Brandwoand soll zwischen den WEs
    eine Sichtschutzwand erstellt werden.

    Links und rechts neben den geplanten Balkonen befinden sich notwendige Treppenräume mit Fensteröffnungen ins Freie.

    Fragen:

    a) Dürfen die Balkone vor die Brandwand gesetzt werden? und nur durch einen Sichtschutz (ohne Brandschutzanforderungen)
    außen vor der Brandwand getrennt werden?

    b) Wie groß bzw. muss ein Abstand zu den Öffnungen der notwendigen Treppenräume links und rechts der geplanten Balkone eingehalten werden?

    Über Eure Mithilfe würde ich mich sehr freuen.
    Wir hätten nur gerne eine Einschätzung ob das denn so möglich wäre.

    Beste Grüße!





    Angehängte Dateien

    #2
    Guten Tag,
    aus meiner Sicht ist das vertikale überbauen der Gebäudetrennwand zulässig und eine Sichtschutzwand ausreichend. Der VdBP hat hierzu im FuerTrutz Magazin 6.2014 einen Artikel veröffentlicht, welcher diese Situation beschreibt.

    Hier der Artikel:
    https://brandschutzbuero.de/site/ass...233/201406.pdf

    Kommentar


      #3
      Guten Tag,
      selbst wenn es zulässig wäre, die Brandsicherheit ist durch die Brandwand nicht mehr gegeben. Ich habe den Film gesehen, wie in Berlin brennbare Gegenstände auf einem Balkon den Brand über einen nur durch eine Sichtblende getrennten Balkon in die Nachbarwohnung geleitet haben. Im vorliegenden Fall sollte mehr Aufwand getrieben werden.
      U. Drecchsler

      Kommentar

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