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Flachdachfenster in F30 Qualität/innerhalb der 5m Abstand zum Brandüberschlagschutz

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    Flachdachfenster in F30 Qualität/innerhalb der 5m Abstand zum Brandüberschlagschutz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Sie mir Auskunft geben, ob in einem F30 Flachdach, dass an ein höhergeschossiges Bestandsgebäude grenzt, zu dem Öffnungen im (zellulosegedämmten Holzbinder)Dach aus Brandüberschlagsgründen 5m entfernt sein sollen, innerhalb dieser 5m F30 Flachdachfenster/-oberlichter eingebaut werden können und ob es solche Produkte mit Zulassung gibt?
    Vielen Dank

    #2
    Hallo Artec,

    zu Beginn komme ich nicht umhin, ein bisschen auf den Begriffen herumreiten und einige Grundsätze zu klären.

    Die erste Frage ist, ob das Flachdach zu einem Anbau gehört oder auf einem eigenen Gebäude sitzt. Nur im ersten Fall wäre die Zulässigkeit überhaupt denkbar.

    Fenster und Oberlichter sind grundsätzlich nicht möglich, da sie öffenbar sind; eine Ausnahme wären Fenster mit Feststellanlage. Ob es die auch fürs Dach gibt, weiß ich nicht.
    Möglich wäre also nur eine (Fest-)Verglasung.

    Ob es für Ihren speziellen Anwendungsfall ein AbZ gibt, kann ich nicht sagen, da ich mit "Ihrem" Dachaufbau keine Erfahrung habe. Ich würde mich diesbezüglich an die einschlägigen Hersteller wenden.

    Gruß
    C. Lammer

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