Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir Auskunft geben, ob in einem F30 Flachdach, dass an ein höhergeschossiges Bestandsgebäude grenzt, zu dem Öffnungen im (zellulosegedämmten Holzbinder)Dach aus Brandüberschlagsgründen 5m entfernt sein sollen, innerhalb dieser 5m F30 Flachdachfenster/-oberlichter eingebaut werden können und ob es solche Produkte mit Zulassung gibt?
Vielen Dank
können Sie mir Auskunft geben, ob in einem F30 Flachdach, dass an ein höhergeschossiges Bestandsgebäude grenzt, zu dem Öffnungen im (zellulosegedämmten Holzbinder)Dach aus Brandüberschlagsgründen 5m entfernt sein sollen, innerhalb dieser 5m F30 Flachdachfenster/-oberlichter eingebaut werden können und ob es solche Produkte mit Zulassung gibt?
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