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Aufzug im Treppenraum ohne Fahrschacht mit Anforderungen an den Brandschutz

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    Aufzug im Treppenraum ohne Fahrschacht mit Anforderungen an den Brandschutz

    Guten Tag,
    bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Wohn- und Geschäftshaus bin ich auf folgendes Problem gestoßen.
    Eckdaten: Gebäudeklasse 5 / Erschließung der Wohnungen über notwendige Treppenräume und offene Gänge / NRW / 4 oberirdische Geschosse und ein Kellergeschoss.

    In einem notwendigen Treppraum ist ein Aufzug vorgesehen. Ein Aufzugsschacht ist nicht geplant und gem. §39 Abs. 1 BauO NRW 2018 nicht erforderlich.
    Nun zum Problem. Im obersten Geschoss soll der Aufzug in den Treppenraum und in Richtung der Wohnung öffnen. Dazu ist eine Wohnungseingangstür in der Treppenraumwand (mindestens dichtschließend) vorgesehen, welche aus dem Aufzug heraus bei geöfneter Aufzugstür entriegelt werden kann.
    Da der Aufzug selbst keine Trennwand durchdringt, befindet er sich meines Erachtens nach im Treppenraum und ist somit weiterhin ohne Fahrschacht zulässig. Die Wohnung wird über einen offenen Gang erschlossen und verfügt über eine richtige Wohnungseingangstür. Ist die geplante Ausführung zulässig?
    Schnipsel.PNG
    Zuletzt geändert von Treas0815; 04.11.2020, 16:34.

    #2
    Guten Tag Treas0815,
    für diese ungewöhnliche Zugangssituation sehe ich persönlich keine höhere Brandgefährdung als bei einer Wohnungstür, die auf ein Treppenpodest führt.
    Da die BauO NRW 2018, die mir nur zur Verfügung steht, das nicht regelt, würde ich fordern, dass für den Fahrkorb keine brennbaren Baustoffe mit Ausnahme von Bedienelementen und der Isolierungen elektrischer Leitungen verwendet werden.
    m.f.G.
    U. Drecchsler

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