Hallo zusammen,
bei einem Neubau nach Totalverlust durch Feuer wird von einer hessischen Brandschutzdienststelle aufgrund ungünstiger Lage und nur bedingter Löschwasserversorgung durch das Hydrantennetz eine Löschwasserbevorratung gefordert.
Grundlagen bilden DIN 14210 bis 14230 - Abhängig von der Ausführung.
Vom Bauherren kam nun die Frage, ob eine Löschteich als Naturschwimmbad für den angegliederten Campingplatz genutzt werden kann, oder von dem ULB ein Springbrunnen betrieben werden darf.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Die Normen geben nichts dazu her.
bei einem Neubau nach Totalverlust durch Feuer wird von einer hessischen Brandschutzdienststelle aufgrund ungünstiger Lage und nur bedingter Löschwasserversorgung durch das Hydrantennetz eine Löschwasserbevorratung gefordert.
Grundlagen bilden DIN 14210 bis 14230 - Abhängig von der Ausführung.
Vom Bauherren kam nun die Frage, ob eine Löschteich als Naturschwimmbad für den angegliederten Campingplatz genutzt werden kann, oder von dem ULB ein Springbrunnen betrieben werden darf.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Die Normen geben nichts dazu her.