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RWA Pflicht im Treppenturm

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    RWA Pflicht im Treppenturm

    Hallo zusammen,

    wir haben folgende Problematik:

    Auf dem Gelände eines Klärwerkes stehen zwei Faultürme. Der Zugang zum Dach der Türme führt über einen geschlossenen Treppenturm, der in der Mitte einen Personenaufzug besitzt. Um den Aufzugsschacht herum führt die Treppe. So kann man also entweder per Aufzug oder über die Treppen auf die Dächer der Faultürme gelangen. Es handelt sich also lediglich um einen Zu- bzw. Abgang. Arbeitsplätze im klassischen Sinne sind keine vorhanden.

    Bei einer Begehung kam nun die Frage auf, ob dieser Treppenturm über eine RWA verfügen muss. Das Gebäude ist Baujahr 1983, der Treppenturm besteht im Wesentlichen aus Beton, Glas und Stahl. Brennbare Materialien sind nicht gelagert, als Brandquelle wäre allenfalls der Technikraum des Aufzuges am oberen Ende des Turms denkbar.

    Bislang haben wir keine "verwertbare" Aussage gefunden, ob hier eine RWA notwendig ist oder ob es eventuell einen Bestandsschutz gibt oder ob es andere Gründe gibt, warum bislang keine RWA eingebaut wurde.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank!

    #2
    Aus meiner Sicht: Die Anlage hat keine Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne. Daher sind auch keine Rettungswege erforderlich. Damit ist das Treppenhaus auch keine "notwendige Treppe" und unterliegt nicht den Anforderungen an eine "notwendige Treppe".

    Das nur in Bezug auf Baurecht. Wie es mit dem Arbeitsschutz aussieht, weiß ich nicht. Ich kenne allerdings auch keine arbeitsrechtliche Regelung, die eine RWA fordert.

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