Hallo Zusammen,
plane in Bayern eine privilegierte Garage auf die Grenze zu bauen. Abmaße ca. 6x6 Meter und 3 m hoch (inkl. Dach). Die Wände werden massiv gemauert. Die Nutzung soll nur als Garage erfolgen.
Auf der Grenze steht bereits ein Nebengebäude des Nachbarn (Erdgeschoss gemauert).
Ich möchte nun das Dach (flaches Pultdach) mit Sandwichelementen eindecken, ohne zusätzliche Innenverkleidung (z.B. Femacell).
Greift hier Paragraph 6 Abs. 3 Nr. 1 das für Kleingaragen die nur als Garagen genutzt werden keine Anforderungen an die Decke / Dach bestehen oder muss hier feuerhemmend sein?
Die Gebäudeabschlusswand ist ebenfalls gemauert.
Vielen Dank für Antwort.
plane in Bayern eine privilegierte Garage auf die Grenze zu bauen. Abmaße ca. 6x6 Meter und 3 m hoch (inkl. Dach). Die Wände werden massiv gemauert. Die Nutzung soll nur als Garage erfolgen.
Auf der Grenze steht bereits ein Nebengebäude des Nachbarn (Erdgeschoss gemauert).
Ich möchte nun das Dach (flaches Pultdach) mit Sandwichelementen eindecken, ohne zusätzliche Innenverkleidung (z.B. Femacell).
Greift hier Paragraph 6 Abs. 3 Nr. 1 das für Kleingaragen die nur als Garagen genutzt werden keine Anforderungen an die Decke / Dach bestehen oder muss hier feuerhemmend sein?
Die Gebäudeabschlusswand ist ebenfalls gemauert.
Vielen Dank für Antwort.