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Mehrere Bauabschnitte die später mit verbunden werden

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    Mehrere Bauabschnitte die später mit verbunden werden

    Guten Morgen BS-Gemeinde,

    ich habe 2 freihstehende Gebäude. Abstand 9,50 m. Beide Gebäude werden zu unterschiedlichen Bauzeiten errichtet. Wann steht noch nicht fest.
    Später soll der Zwischenbereich überdacht werden. Entweder als freihstehende Überdachung oder mit den beiden (dann) Bestandsgebäuden verbunden.
    BL: Sachsen
    GK:3
    BA1 700 m²
    BA2 1200 m²
    BA3 360 m²

    Frage 1 :Wenn alle 3 BA errichtet sind und miteienander verbunden sind handelt es sich dann noch um 3 bauliche Anlagen?
    Frage 2 :Wenn das Überdach freihstehend zwischen den Gebäuden errichtet wird, handelt es sich dann um 2 Gebäude+1 weitere bauliche
    ANlage?
    Frage 3 :BA I+BA II und BA I+BA II + BA III wechselt dann in den Sonderbau?!

    VG
    N_i_A

    #2
    Ich verstehe die Frage nicht. Welche Konsequenz sollte die eine oder andere Bezeichnung haben?
    Mein Vorschlag als Architektin: Alle drei Gebäudeteile planen lassen und als einen Bauantrag einreichen. Man kann in Bauabschnitten bauen, die Genehmigung ist in der Regel drei Jahre gültig. Ist auch günstiger als drei getrennte Planungen.
    Wenn man die Gebäude einzeln plant, kann es passieren, dass Gebäude 3 nicht mehr genehmigt wird, da es die Belichtung/Belüftung oder die Rettungswege der beiden anderen Gebäude beeinträchtigt.
    Außerdem sollte die Haustechnik auf den Endzustand geplant werden, sonst kann man ständig nachrüsten.
    Gleiches gilt (falls Arbeitsstätte) für die geplanten Stellplätze, die Sanitäranlagen etc.
    Mir fallen eigentlich nur Nachteile einer getrennten Planung ein und kein einziger Vorteil.

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