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Glasfassade mit Luftraum

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    Glasfassade mit Luftraum

    Guten Tag Kollegen,

    ich versuche hier mal das Schwarmwissen anzuzapfen, da ich selber nicht weiter komme.

    Es geht um ein Bürogebäude mit drei Etagen (EG, 1.+2. OG), Gebäudeklasse 5, kein Sonderbau. Es gibt kein Brandschutzkonzept. Bitte sich dazu das angehängte Bild ansehen.
    Zu sehen ist dort der Haupteingang, hinter der Tür im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Foyer, in den Etagen darüber ist an der Stelle Flur bzw. Freifläche angrenzend (ohne weitere Abtrennung) an den Flur. Ein notwendiger Treppenraum befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes. Da wo in der Fassade die silberne Verblendung ist, liegen die Geschossdecken.

    Soweit, so gut. Nun zum Problem: Architekt und Geschäftsleitung haben vor, den Bereich der Fensterfront über der Eingangstür durch eine einzige durchgängige Glasscheibe zu ersetzen. Dabei soll in dem Bereich die Geschossdecke etwas zurückgesetzt (oder besser gesagt entfernt) werden, damit nichts die durchgehende Scheibe stört, also weder Verblendungen noch Fugen oder ähnliches. Das führt dazu, dass im gesamten Bereich der dann vorhandenen Glasfassade (also ca. 3m Breite) ein Spalt/Luftraum von ca. 10cm entsteht.

    Mein erster (und auch zweiter) Gedanke war, zu sagen, dass das nicht geht, da sich dann ja ein Brand (sprich Rauch) ohne Probleme von einem unteren in ein oberes Geschoss ausbreiten könnte. Nicht umsonst soll eine Decke ja raumabschließend sein. Ich hatte dann vorgeschlagenen, den Spalt mit einer geeigneten Glasscheibe zu verschließen, das ist aber nicht gewollt, da das ja wieder eine Verbindungsfuge wäre, die die Optik der durchgängigen Außenscheibe stören würde. Muss man nicht verstehen, ist so.

    Meine Frage wäre jetzt, ob jemand eine Idee hat, wie man dieses Vorhaben doch noch umsetzen könnte. So sagt die HBO (das Gebäude steht in Hessen) im §31 (4) "Bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie hinterlüfteten Außenwandbekleidungen sind gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen."
    Gibt es dafür eine Kompensationsmaßnahme oder ein Abschottungssystem, welches dieses Vorhaben ermöglichen würde?

    Ich würde mich über konstruktive Vorschläge freuen, da ich noch nichts passendes gefunden habe.
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    #2
    Update:
    Nach Rücksprachen an anderer Stelle gibt es mehrere Lösungsvorschläge wie Brandschutztür, Brandschutzvorhang, Trennwand aus Brandschutzglas.

    Allerdings wird sich das Problem ohne einen Fachplaner VB nicht lösen lassen, wahrscheinlich wird auch eine Baugenehmigung nötig sein.

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      #3
      Wie wurde das gelöst? Hab leider gerade eben erst diesen Beitrag gesehen...

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        #4
        Ich habe eine Stellungnahme geschrieben, in der ich begründe, warum das Vorhaben aus meiner Sicht brandschutztechnisch nicht zulässig ist. Zusätzlich habe ich einige Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen, die eine Umsetzung ermöglichen würden, wie z.B. der Einbau eines Rauchschutzvorhanges inklusive Ertüchtigung der Wände usw. Gleichzeitig habe ich empfohlen, einen Fachplaner VB hinzuzuziehen.

        Gelöst wurde das Problem dahingehend, dass die Baumaßnahme nicht durchgeführt wird.

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