dachterrassebrandschutzfrage3.jpg
Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Fall weiterhelfen, Mehrfamilienhaus GK 5 in Berlin: für die Wohnungen 17 und 18 gibt es in der Teilungserklärung eine Sondernutzungsfläche auf dem Dach für die Bereich, die flach sind, z.B. für den Bau einer Dachterrasse oder die Platzierung von Photovoltaik.
Mir geht es jetzt um die Wohnung 17. Hier soll eine Aufdachterrasse geplant werden. Wisst ihr welche Abstände ich zu den Dachflächenfenstern des Nachbarn 18 und des Treppenhauses (die Lichtkuppel mit G markiert) einhalten muss bzw. welche Vorschrift hier gilt. Ich kenne, dass zwischen Dachfenstern und Brandwand je nach LBO z.B. 1,25 m Abstand eingehalten werden müssen. Ist das hier zwischen Aufdachterrasse und Dachfenster anwendbar? Ich kann mir vorstellen, dass die Möblierung einer Dachterrasse nicht unerhebliche Brandlasten darstellen und dass gerade die Lichtkuppel zum Treppenhaus als 1. Rettungsweg auch besonders schützenswert ist. Vielleicht reichen die 1,25 m gar nicht. Andersrum wäre es natürlich schön, wenn es bauliche Maßnahmen gäbe um die Fläche für Dachterrasse zu maximieren.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank
Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Fall weiterhelfen, Mehrfamilienhaus GK 5 in Berlin: für die Wohnungen 17 und 18 gibt es in der Teilungserklärung eine Sondernutzungsfläche auf dem Dach für die Bereich, die flach sind, z.B. für den Bau einer Dachterrasse oder die Platzierung von Photovoltaik.
Mir geht es jetzt um die Wohnung 17. Hier soll eine Aufdachterrasse geplant werden. Wisst ihr welche Abstände ich zu den Dachflächenfenstern des Nachbarn 18 und des Treppenhauses (die Lichtkuppel mit G markiert) einhalten muss bzw. welche Vorschrift hier gilt. Ich kenne, dass zwischen Dachfenstern und Brandwand je nach LBO z.B. 1,25 m Abstand eingehalten werden müssen. Ist das hier zwischen Aufdachterrasse und Dachfenster anwendbar? Ich kann mir vorstellen, dass die Möblierung einer Dachterrasse nicht unerhebliche Brandlasten darstellen und dass gerade die Lichtkuppel zum Treppenhaus als 1. Rettungsweg auch besonders schützenswert ist. Vielleicht reichen die 1,25 m gar nicht. Andersrum wäre es natürlich schön, wenn es bauliche Maßnahmen gäbe um die Fläche für Dachterrasse zu maximieren.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank
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