1. Nein, wenn das Gebäude, zum Zeitpunkt der Errichtung, den damals gültigen Rechtsvorschriften entspricht, gilt Bestandsschutz. Ggf. ist die Dämmung zu reparieren, um den Dämmwert der damaligen Wärmeschutzverordnung zu erhalten. Der damalige Mindestwert darf über die Nutzungsdauer nicht unterschritten werden.
2. Ja, wenn Gefahr im Verzug ist, erlischt der Bestandsschutz. Nur was soll das sein?
Eventuell deuten Sie eine brennbare Dämmung an? In welche Gebäudeklasse fällt Ihr Objekt? Wieviel Wohnungen, Gebäudehöhe gemessen Erdreich-Fertigfußboden oberstes nutzbares Geschoss, Bundesland ... ?
Wieso fliegen Teile der Dämmung umher? Das sollte nicht sein, Bestandsschutz hin oder her. Als Nachbar würde ich Ihnen Licht ans Rad machen .
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Keine Ankündigung bisher.
Brandschutzvorschriften an einem Mehrfamilienhaus Bj1964
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Brandschutzvorschriften an einem Mehrfamilienhaus Bj1964
Guten Tag , liebe Forum Teilnehmer. Ich hoffe ich bin nun in dem Forum gelandet, wo meine Frage richtig platziert ist.
Seit längerer Zeit sorge ich mich um die Fassadendämmung eines Mehrfamilienhaus. Die Dämmung besteht aus Styrophor, da bei windigem Wetter die Styrophorkügelchen umherwirbeln und auch einige auf dem Speicher verstreut sind. (wohl durch Bau von Vogelnester )
Wann die Dämmung angebracht wurde, kann keiner so recht mehr sagen. Den umgebenen Baumaterialien zu urteilen, dürften die Terrassenfliesen aus den 80iger Jahren stammen.
Vielleicht auch aus den 90igern und man hat nur aus preislichen Gründen ältere Terrassenfliesen verbaut, da die Sockelleisten auf der Dämmung angebracht sind.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Ist es gesetzlich verpflichtend diese Dämmung zu erneuern?
Denn offensichtlich ist die Dämmung ja zu einem Zeitpunkt angebracht worden, wo die Verwendung von Styropor Standard war und erlaubt war.
2.) Kann das Bauamt mir Vorschriften machen?Zuletzt geändert von 310163; 29.03.2024, 15:09.Stichworte: -
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