2. Ja, wenn Gefahr im Verzug ist, erlischt der Bestandsschutz. Nur was soll das sein?
Eventuell deuten Sie eine brennbare Dämmung an? In welche Gebäudeklasse fällt Ihr Objekt? Wieviel Wohnungen, Gebäudehöhe gemessen Erdreich-Fertigfußboden oberstes nutzbares Geschoss, Bundesland ... ?
Wieso fliegen Teile der Dämmung umher? Das sollte nicht sein, Bestandsschutz hin oder her. Als Nachbar würde ich Ihnen Licht ans Rad machen
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