Bei einer Stahlhalle, welche direkt an einen Massivbau anschließt soll die in der Industriebaurichtlinie geschaffene Erleichterung nach 5.10.4 herangezogen werden.
Der Massivbau wird in F90-A ertüchtigt durch zumauern sämtlicher Öffnungen.
Da die Stahlhalle <1800m² Grundfläche hat, und über genügend Rauch-und Wärmeabzug verfügt, ist die Einstufung für die Feuerwiderstandsdauer in F0 korrekt gewählt.
Die an der Stahlkonstruktion und zum Massivbau hin geplante F90 Wand wird als Porenbetonwand d=25cm ausgeführt und hat einen Abstand zum Massivbau von ca, 30cm, und zusätzlich noch 50cm über das Dach geführt.
Gemäß Brandschutzatlas 5.8.4-1 kann die an der F90 Wand anliegende Stahlkonstruktion auch in F0 ausgeführt werden.
Da die Stahlkonstruktion für sich stehen bleibt und auch der Massivbau für sich steht scheint der Planer hier alles richtig gemacht zu haben.
Jetzt kommen aber Einwände, dass die Stahlkonstruktion welche die F90 Wand trägt auch in der Feuerwiderstandsdauer F90 auszuführen sei. (DIN 4102)
Gelten in einem solchen Fall die Festlegungen der InduBauriLi oder die DIN 4102?
Der Massivbau wird in F90-A ertüchtigt durch zumauern sämtlicher Öffnungen.
Da die Stahlhalle <1800m² Grundfläche hat, und über genügend Rauch-und Wärmeabzug verfügt, ist die Einstufung für die Feuerwiderstandsdauer in F0 korrekt gewählt.
Die an der Stahlkonstruktion und zum Massivbau hin geplante F90 Wand wird als Porenbetonwand d=25cm ausgeführt und hat einen Abstand zum Massivbau von ca, 30cm, und zusätzlich noch 50cm über das Dach geführt.
Gemäß Brandschutzatlas 5.8.4-1 kann die an der F90 Wand anliegende Stahlkonstruktion auch in F0 ausgeführt werden.
Da die Stahlkonstruktion für sich stehen bleibt und auch der Massivbau für sich steht scheint der Planer hier alles richtig gemacht zu haben.
Jetzt kommen aber Einwände, dass die Stahlkonstruktion welche die F90 Wand trägt auch in der Feuerwiderstandsdauer F90 auszuführen sei. (DIN 4102)
Gelten in einem solchen Fall die Festlegungen der InduBauriLi oder die DIN 4102?
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