Hallo zusammen,
ich habe eine Fachfrage für die Holzwürmer unter uns, es geht um den Wunsch der Errichtung von Brandwänden und Wänden des NTR in GK 5 in (gekapselter) Massivholzbauweise (bei einer Aufstockung).
Die aktuelle HolzBauRL fordert ja im Abschnitt 5.3 für diese Wände eindeutig nichtbrennbare Baustoffe. Es muss also eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Und mir ist auch bewusst, dass es sehr darauf ankommt, wie belesen diese Behörde/Sachbearbeiter/Brandschutzdienststelle im Thema Holzbau/GK5 ist...
Um aber passend (schutzzielorientiert) argumentieren können, suche ich nach den Gründen, wieso genau eigtl. diese Forderung der nichtbrennbaren Baustoffe so explizit in die HolzBauRL 2022 aufgenommen wurde. Weiß zufällig jmd. von welcher Seite und mit welchen Argumenten da gekontert wurde, denn ich schätze, von der Holz- Lobby wurde sicher versucht, diese auch in Holz bauen zu können (was ja auch Sinn macht, wenn eine ganze Aufstockung in Holz gemacht wird und "technisch" gibt es ja auch Massivholzwände, die F90-B+M können).
Und zweite Frage: hat schon jmd. bei einem Projekt solche Wände umgesetzt? Mit welchen Kompensationen oder was waren die Argumente? Meine Idee wäre, einen geprüften Wandaufbau (Brettsperrholz) für F90-B+M als Grundlage zu nehmen und diesen beidseitig darüber hinaus mit je 2x18mm GF zu beplanken. Außerdem haben alle an den NTR angeschlossenen NE eine BGF≤ 200m², was die Löscharbeiten zudem erleichtert.
Ich bin dankbar über jede Rückmeldung,
Grüße
ich habe eine Fachfrage für die Holzwürmer unter uns, es geht um den Wunsch der Errichtung von Brandwänden und Wänden des NTR in GK 5 in (gekapselter) Massivholzbauweise (bei einer Aufstockung).
Die aktuelle HolzBauRL fordert ja im Abschnitt 5.3 für diese Wände eindeutig nichtbrennbare Baustoffe. Es muss also eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Und mir ist auch bewusst, dass es sehr darauf ankommt, wie belesen diese Behörde/Sachbearbeiter/Brandschutzdienststelle im Thema Holzbau/GK5 ist...
Um aber passend (schutzzielorientiert) argumentieren können, suche ich nach den Gründen, wieso genau eigtl. diese Forderung der nichtbrennbaren Baustoffe so explizit in die HolzBauRL 2022 aufgenommen wurde. Weiß zufällig jmd. von welcher Seite und mit welchen Argumenten da gekontert wurde, denn ich schätze, von der Holz- Lobby wurde sicher versucht, diese auch in Holz bauen zu können (was ja auch Sinn macht, wenn eine ganze Aufstockung in Holz gemacht wird und "technisch" gibt es ja auch Massivholzwände, die F90-B+M können).
Und zweite Frage: hat schon jmd. bei einem Projekt solche Wände umgesetzt? Mit welchen Kompensationen oder was waren die Argumente? Meine Idee wäre, einen geprüften Wandaufbau (Brettsperrholz) für F90-B+M als Grundlage zu nehmen und diesen beidseitig darüber hinaus mit je 2x18mm GF zu beplanken. Außerdem haben alle an den NTR angeschlossenen NE eine BGF≤ 200m², was die Löscharbeiten zudem erleichtert.
Ich bin dankbar über jede Rückmeldung,
Grüße
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