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GK5: Brandwand und Wände des NTR in Holzbauweise

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    GK5: Brandwand und Wände des NTR in Holzbauweise

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Fachfrage für die Holzwürmer unter uns, es geht um den Wunsch der Errichtung von Brandwänden und Wänden des NTR in GK 5 in (gekapselter) Massivholzbauweise (bei einer Aufstockung).

    Die aktuelle HolzBauRL fordert ja im Abschnitt 5.3 für diese Wände eindeutig nichtbrennbare Baustoffe. Es muss also eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Und mir ist auch bewusst, dass es sehr darauf ankommt, wie belesen diese Behörde/Sachbearbeiter/Brandschutzdienststelle im Thema Holzbau/GK5 ist...

    Um aber passend (schutzzielorientiert) argumentieren können, suche ich nach den Gründen, wieso genau eigtl. diese Forderung der nichtbrennbaren Baustoffe so explizit in die HolzBauRL 2022 aufgenommen wurde. Weiß zufällig jmd. von welcher Seite und mit welchen Argumenten da gekontert wurde, denn ich schätze, von der Holz- Lobby wurde sicher versucht, diese auch in Holz bauen zu können (was ja auch Sinn macht, wenn eine ganze Aufstockung in Holz gemacht wird und "technisch" gibt es ja auch Massivholzwände, die F90-B+M können).

    Und zweite Frage: hat schon jmd. bei einem Projekt solche Wände umgesetzt? Mit welchen Kompensationen oder was waren die Argumente? Meine Idee wäre, einen geprüften Wandaufbau (Brettsperrholz) für F90-B+M als Grundlage zu nehmen und diesen beidseitig darüber hinaus mit je 2x18mm GF zu beplanken. Außerdem haben alle an den NTR angeschlossenen NE eine BGF≤ 200m², was die Löscharbeiten zudem erleichtert.

    Ich bin dankbar über jede Rückmeldung,

    Grüße

    #2
    Baurecht ist Landesrecht. Habe ich das Bundesland übersehen?

    Warum nicht in Holz? Die Bemessung von Holzbauteilen, um die Tragfähigkeit zu ermitteln ist kein Problem. Dazu addiert man die Abbrandrate, um die Standfestigkeit für 30, 60 oder 90 min zu erreichen. Soweit so gut. Was zuverlässig zu unterbinden ist und die Ursache für die nichtbrennbaren Baustoffe ist:
    Ausgasen von Baustoffen - im Brandfall in einer Brandwand nicht gern gesehen
    Brandweiterleitung über den Brandabschnitt hinweg - auch nicht schön
    Mit mineralischen Baustoffen nach Din 4102 kein Problem.
    Abweichung vom materiellen Baurecht sind möglich. Es setzt die Beweislastumkehr ein. Sie müssen im Antrag beweisen, dass die von Ihnen gewählte Konstruktion funktioniert und alles ist gut. Wenn die statischen Lasten ein Problem sind, könnte Trockenbau eine Alternative sein?


    Hier etwas zu Brandverhalten von Holz, aber pro Holz
    https://www.proholz.at/zuschnitt/77/wenn-holz-brennt
    hier ein Beispiel Parkhaus in Holz-Beton
    https://www.feuertrutz.de/feuertrutz...FEU_RMP_NL_444





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