Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kabelquerung notwendiger Flur unter schwierigen baulichen Voraussetzungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kabelquerung notwendiger Flur unter schwierigen baulichen Voraussetzungen

    Problembeschreibung:
    In einem unserer Gebäude wird derzeit die IT-Infrastruktur teilweise erneuert. Das Gebäude
    • Hochhaus: 11 oberirdische Etagen + KG, Höhe 29,6 m
    • Krankenhaus: Stationsbetrieb + Verwaltungsbereiche
    • GK 5, Sonderbau
    • Errichtet 1980
    • Grundfläche ca. 1.600 m²
    befindet sich größtenteils noch im Zustand der Errichtung. Die ausführende Fa. hat nun – berechtigterweise – Bedenken hinsichtlich von Flurquerungen im KG angemeldet. Dort verlaufen zwei parallele notwendige Flure, welche an drei
    Stellen mit jeweils 6 LWL-Kabel + 2 Telefonkabel J-Y(St)Y Telefonleitung 20x2x0,8 gequert werden müssen. Die Kabelmenge und Größe ist also überschaubar (gesamter Durchmesser ca. 5cm). Die Decken in diesen Fluren sind belegt mit Leitungen und Lüftungsanlagen (nicht regelkonform), so dass an den entsprechenden Stellen der Platz für eine normgerechte Ausführung einer Flurquerung nicht vorhanden ist. Die Bestands-Unterhangdecke müsste dafür großflächig (Fläche Flurdecken ca. 350m²) rückgebaut und ertüchtigt werden.


    Da das Gebäude keine Nutzungsperspektive besitzt – der Bau von Ersatzgebäuden und der Abriss wird schon seit Jahren angestrebt – werden nur die notwendigsten Investitionen in das Gebäude getätigt (IT-Infrastruktur notwendig für Patientendokumentation = Einnahmen). Die Erweiterung des Investitionsvolumens für die normenkonforme Ertüchtigung der Flurdecken im KG ist nicht zu erwarten.

    Frage:
    Gibt es (auch hinsichtlich der geringen Anzahl an Kabeln) andere Möglichkeiten die Abschottung der Kabel gegen den Flur zu realisieren? Ist die Verlegung in einem Metallrohr (Kernbohrung link + rechts, Metallrohr mit entsprechendem Schott, ggf. mit Brandschutzanstrich) denkbar? Alternativ außerhalb der Unterhangdecke oder Verlegung in Brandschutz-/ Blechkanal außerhalb der Unterhangdecke?

    Vielen Dank!

    #2
    Guten Tag,

    Ihr Problem ist vielschichtig und aus der Ferne nur bedingt zu beantworten.
    Sie schreiben, dass das Gebäude in die GK 5 fällt; d. h. dass in den letzten Jahren eine neue Baugenehmigung für das Gebäude oder Teile davon erteilt wurde. Damit wäre der Bestandsschutz hinfällig. Inwieweit dort auf die Problematik der Leitungsanlagen in den Fluren eingegangen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
    Gilt noch die Baugenehmigung von 1980 stellt sich die Frage, ob das Gebäude noch dem genehmigten Stand entspricht.

    Für das eigentliche Problem hier mal zwei Denkanstöße.
    Beim Verbot der Leitungsverlegung in den Fluren geht es vor allem um den sogenannten Zündschnureffekt; insbesondere in Längsrichtung. Einzelne, den Flur querende Kabel könnte man ggf. als geringfügige Abweichung ansehen. Ob das allerdings aufgrund der Bestandssituation haltbar ist, ist diskussionswürdig. Hier sollten Sie einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Dieser kann dann auch Ihre Vorschläge im Kontext beurteilen.
    Ein anderer Ansatz wäre, Bereiche in Nutzungseinheiten (ohne notwendige Flure) umzuwandeln. Ob dies, auch vor dem von Ihnen geschilderten wirtschaftlichen Hintergrund sinnvoll ist, lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen. Hier sollten Sie einen Sachverständigen für den Brandschutz hinzuziehen.

    Gruß
    C. Lammer

    Kommentar

    Unconfigured Ad Widget

    Einklappen
    Lädt...
    X