Wie werden Leitungsanlagen und Lüftungsanlagen (z.B. Strangentlüfter von WCs) beurteilt, die in Trockenbauwänden mit F-Klassifizierung geführt werden. Ich habe dazu weder in der LAR noch sonst wo irgendeine verbindliche Aussage dazu gefunden.
Die Durchführung von Leitungen durch Trockenbauwände ist zwar geregelt, aber nicht das Führen von Leitungsanlagen horizontal oder vertikal durch die Trockenbauwände.
Um die Frage ganz konkret auf den aktuellen fall zu beziehen:
1) Die Rückwand des WCs bildet sogleich die Wand des notwendigen Flurs als Trockenbauständerwand (Metallprofile, Mineralwolle, GKB-Platten)
In dieser Wand wird die Lüftungsleitung für das WC in der Wand nach oben bis aufs Flachdach geführt.
2) Zwischen zwei Hotelzimmern ist eine Trennwand, ebenfalls Trockenbau wie oben beschrieben, ausgeführt. In dieser Trennwand soll nun die gesamte Verkabelung für Licht, Schalter, Steckdosen und andere Teile horizontal "spazieren" geführt werden.
Bei einer Mauerwerkswand ist es klar geregelt: Die Wand darf eingeschlitzt werden bis zum erforderlichen Querschnitt der für die Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist. Bei einer Trockenbauwand ist jedoch der Gesamtaufbau der Wand für die erforderliche F-Klasse ausschlaggebend. Wenn ich also Brandlasten in Form von Leitungsanlagen in die Trockenbauwand lege und diese sich entzünden entspricht die Wand nicht mehr den ursprünglichen Anforderungen. Oder kann die Leitungsführung in der Trockenbauwand ignoriert werden solange nur A-Materialien verwendet werden?
Kann mir das jemand beantworten oder zumindest ein Quellenverweis geben, wo etwas dazu steht?
Mfg
Die Durchführung von Leitungen durch Trockenbauwände ist zwar geregelt, aber nicht das Führen von Leitungsanlagen horizontal oder vertikal durch die Trockenbauwände.
Um die Frage ganz konkret auf den aktuellen fall zu beziehen:
1) Die Rückwand des WCs bildet sogleich die Wand des notwendigen Flurs als Trockenbauständerwand (Metallprofile, Mineralwolle, GKB-Platten)
In dieser Wand wird die Lüftungsleitung für das WC in der Wand nach oben bis aufs Flachdach geführt.
2) Zwischen zwei Hotelzimmern ist eine Trennwand, ebenfalls Trockenbau wie oben beschrieben, ausgeführt. In dieser Trennwand soll nun die gesamte Verkabelung für Licht, Schalter, Steckdosen und andere Teile horizontal "spazieren" geführt werden.
Bei einer Mauerwerkswand ist es klar geregelt: Die Wand darf eingeschlitzt werden bis zum erforderlichen Querschnitt der für die Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist. Bei einer Trockenbauwand ist jedoch der Gesamtaufbau der Wand für die erforderliche F-Klasse ausschlaggebend. Wenn ich also Brandlasten in Form von Leitungsanlagen in die Trockenbauwand lege und diese sich entzünden entspricht die Wand nicht mehr den ursprünglichen Anforderungen. Oder kann die Leitungsführung in der Trockenbauwand ignoriert werden solange nur A-Materialien verwendet werden?
Kann mir das jemand beantworten oder zumindest ein Quellenverweis geben, wo etwas dazu steht?
Mfg
Kommentar