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Leitungs- und Lüftungsanlagen in Trockenbauwänden mit F-Anforderungen

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    Leitungs- und Lüftungsanlagen in Trockenbauwänden mit F-Anforderungen

    Wie werden Leitungsanlagen und Lüftungsanlagen (z.B. Strangentlüfter von WCs) beurteilt, die in Trockenbauwänden mit F-Klassifizierung geführt werden. Ich habe dazu weder in der LAR noch sonst wo irgendeine verbindliche Aussage dazu gefunden.
    Die Durchführung von Leitungen durch Trockenbauwände ist zwar geregelt, aber nicht das Führen von Leitungsanlagen horizontal oder vertikal durch die Trockenbauwände.
    Um die Frage ganz konkret auf den aktuellen fall zu beziehen:
    1) Die Rückwand des WCs bildet sogleich die Wand des notwendigen Flurs als Trockenbauständerwand (Metallprofile, Mineralwolle, GKB-Platten)
    In dieser Wand wird die Lüftungsleitung für das WC in der Wand nach oben bis aufs Flachdach geführt.
    2) Zwischen zwei Hotelzimmern ist eine Trennwand, ebenfalls Trockenbau wie oben beschrieben, ausgeführt. In dieser Trennwand soll nun die gesamte Verkabelung für Licht, Schalter, Steckdosen und andere Teile horizontal "spazieren" geführt werden.
    Bei einer Mauerwerkswand ist es klar geregelt: Die Wand darf eingeschlitzt werden bis zum erforderlichen Querschnitt der für die Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist. Bei einer Trockenbauwand ist jedoch der Gesamtaufbau der Wand für die erforderliche F-Klasse ausschlaggebend. Wenn ich also Brandlasten in Form von Leitungsanlagen in die Trockenbauwand lege und diese sich entzünden entspricht die Wand nicht mehr den ursprünglichen Anforderungen. Oder kann die Leitungsführung in der Trockenbauwand ignoriert werden solange nur A-Materialien verwendet werden?
    Kann mir das jemand beantworten oder zumindest ein Quellenverweis geben, wo etwas dazu steht?
    Mfg

    #2
    DIN 4102-4
    Zulassungen (AbZ) für die Wand

    MfG

    Kommentar


      #3
      Hallo miteinander,
      auch wenn der Beitrag bzw. die Frage etwas älter ist hierzu noch eine eindeutige Antwort:
      Das geht aus folgenden Gründen praktisch nicht:
      1. Durch die Durchdringung (z. B. der Abflüsse, Schalter etc.) fehlt der Wand einseitig zumindest punktuell, bei WCs mit Einbauspülkasten (San-Block) gerne auch mal "etwas mehr" Beplankung. Für Schalter, Steckdosen etc. haben die Trockenbausysteme entsprechende Details (Einkastelungen, MiFa SP 1.000°C in Mindeststärke etc.), für Rohrleitungen gibt es diese Details aber nicht. Natürlich kann man hier bei brennbaren Rohren zumindest einseitig eine Brandschutzmanschette vorsehen, nur bewegt man sich mit diesem Einbau außerhalb des Verwendbarkeitsnachweises. Und eine mit durchgesteckten Gewindestangen befestigte Brandschutzmanschette weckt auf der Gegenseite (sowohl räumlich als auch beim Architekten) keine Begeisterung, von der anschließenden Befestigung des WC oder den Fliesen ganz zu schweigen.
      2. Bei Strangentlüftungen müsste die Wand schon mit doppeltem Ständerwerk errichtet werden, damit man das Rohr trotz Dämmung da überhaupt unterbekommt. Bei Einfachständerwerk (max. 100mm) passt das schon an den Rohrstößen und -schellen selbst ohne jede Dämmung nicht dazwischen ohne auch Gips "auszusparen".
      Insofern klare Empfehlung: Raus damit aus der F-Wand und Vorsatzschalen ohne Feuerwiderstand bauen. Da geht rein was auch immer muss und man bekommt auch in der Nachinstallation von z. B. weiteren Steckdoesen etc. keine Problem. Denn dann denkt keiner mehr an den Feuerwiderstand der Wand.
      Mit freundlichen Grüßen,
      F. Fleischhauer

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